Seniorenratgeber für den Rhein-Neckar-Kreis

Finanzielle Hilfen | 81 Bedarf an Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung. Art und Umfang richtet sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit sowie danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung ergänzen im ambulanten Bereich die familiäre oder nachbarschaftliche Hilfe. In einer Einrichtung werden Pflegebedürftige von den pflegebedingten Aufwendungen entlastet. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung in einem Heim sind vom Bewohner selbst zu tragen. Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung beraten Sie kostenlos die gesetzlichen und privaten Pflegekassen, die Pflegestützpunkte und kommunale Beratungsstellen. Leistungen der Pflegeversicherung sind: • Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen • Pflegesachleistungen für die Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Pflegedienst • Kombinationsleistungen aus Pflegegeld, Pflegesachleistung und Tagespflege • Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen zur Finanzierung einer Unterstützung im Bereich Organisation, Betreuung oder Hauswirtschaft • Zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Sicherung der häuslichen Pflege • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson für bis zu 6 Wochen pro Jahr für eine Ersatzkraft • Zuschuss für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel • Überlassung von technischen Pflegehilfsmitteln • Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes • Vollstationäre Pflege • Tages- und Nachtpflege • Kurzzeitpflege • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen » Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Von den Gebühren können Sie unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden, u. a. bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe sowie von Kriegsopferfürsorge und durch einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“. Antragsvordrucke erhalten Sie bei den Bürgermeisterämtern, der Antrag ist an die Gebührenzentrale (GEZ), Köln zu richten. www.rundfunkbeitrag.de Service-Telefon: 01806 99955510 Service-Telefonzeiten: Mo. – Fr. 07.00 – 19.00 Uhr » Telefongebührenermäßigung Eine monatliche Ermäßigung bietet die Telekom (Sozialtarif) an, wenn Sie oder ein Haushaltsangehöriger von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (Bezug von Sozialhilfe) oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen. Ebenso gilt sie für Personen, die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und deren Grad der Behinderung mindestens 90 Prozent beträgt. Kranken- und Pflegeversicherung » Finanzierung bei Krankheit Wenn durch häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zeitlich begrenzt die Kosten. Insbesondere älteren Menschen soll durch diese Regelungen die Möglichkeit erhalten bleiben, ihr eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen, wenn kein Haushaltsangehöriger die benötigte Pflege durchführen kann. » Die Pflegeversicherung Pflegebedürftige erhalten nach dem Pflegeversicherungsgesetz Sach- und Geldleistungen für den

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