Seniorenratgeber für den Rhein-Neckar-Kreis

Sonstige wichtige Informationen | 89 Namen agieren und Rechtsgeschäfte tätigen. Bitte bedenken Sie, dass ohne eine solche Vollmacht weder Ihr Ehepartner noch ein anderer Angehöriger nicht alle der relevanten Entscheidungen treffen darf. Hinweis: Seit dem 01.01.2023 gibt es auch ein zeitlich begrenztes (6 Monate) Ehegattenvertretungsrecht. Im Gegensatz zur Betreuungsverfügung unterliegt diese Regelung nicht der gerichtlichen Kontrolle. Es empfiehlt sich aber die Unterschriften in der Vorsorgevollmacht bestätigen zu lassen und die Vollmacht ins Bundeszentralregister einzutragen. Da einige Finanzinstitute Bankvollmachten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht nicht sofort akzeptieren, sollte eine gesonderte Vollmacht von dem Kontoführenden Institut ausgefertigt werden. Dadurch werden lange Wartezeiten bei der Kontofreigabe vermieden. Hinweis: Der Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e. V. hält eine komplette Vorsorgemappe mit Informationen, Anleitungen und Mustern für eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht für Sie bereit. Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich einfach mit dem Kreisseniorenrat in Verbindung. Kreisseniorenrat des Rhein-Neckar-Kreises e. V. Dilsberger Straße 2 (Menzer-Villa) 69151 Neckargemünd Telefon: 06223 8681223 E-Mail: info@kreisseniorenrat-rnk-ev.de Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie zum Beispiel keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unvermeidbar ist. Diese Verfügung ist bindend für die behandelnden Ärzte. Sie muss in schriftlicher Form vorliegen, aber nicht beglaubigt werden. Es genügt, wenn sie bei Ihren persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird. Achten Sie jedoch auf konkrete Formulierungen und lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Arzt beraten. Betreuung übernimmt ist immer der Wille des Betreuten in Erfahrung zu bringen und umzusetzen. Rechtliche Hilfen und Beratungen erhalten die Betreuten von Betreuungsvereinen, Betreuungsgerichten oder der Betreuungsbehörde. Diese Anlaufstellen sind kostenlos. Bei Rechtsanwälten ist im Vorfeld die Kostenfrage zu klären. Eine rechtliche Betreuung kann man vermeiden, wenn im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht für eine oder mehrere Personen erstellt wird, denen man blind vertraut. Weitere Informationen, auch zu den obigen Themen, erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz oder auf der Seite der Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Betreuungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis Örtliche Betreuungsbehörde Kurfürstenanlage 38 – 40, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 522-1479 E-Mail: betreuungsbehoerde@rhein-neckar-kreis.de Internet: www.rhein-neckar-kreis.de/start/ landratsamt/betreuungsrecht.html » Betreuungsvereine Allgemeiner Rettungsverband Rhein-Neckar e. V. (ARV) Hildastraße 1, 69181 Leimen Telefon: 06224 75959 Ansprechpartnerinnen: Frau Glaser und Frau Giersberg SKM Betreuungsverein für die Stadt Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis Bergheimer Straße 108, 69115 Heidelberg Telefon: 06221 602685 Ansprechpartnerinnen: Frau Balyimez und Frau Kurz Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht wird ausgestellt auf eine Person Ihres Vertrauens für den Fall, dass Sie in Situationen kommen, in denen Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, z. B. im Falle eines Komas oder bei einer demenziellen Erkrankung. Diese Person kann dann in ihrem

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