Seniorenratgeber für den Rhein-Neckar-Kreis

Sonstige wichtige Informationen | 91 Bestattungsvorsorgevertrag In diesem Vertrag können jederzeit Festlegungen zur eigenen Bestattung mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden, um die trauernden Angehörigen zu entlasten. Die Vorstellungen beispielsweise zu Grabreden, Aufbahrung, Grabbeigaben, Blumenschmuck und musikalischer Begleitung können verbindlich für die Vertragspartner und für die Hinterbliebenen festgelegt werden. In einem weiteren „Werkvertrag“ kann die Grabpflege mit einer Friedhofsgärtnerei geregelt werden. Die vorab gezahlten Geldleistungen werden auf ein Treuhandkonto hinterlegt. Wenig sinnvoll ist es, die Wünsche für die Bestattung im Testament aufzunehmen, weil das Testament in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesverband Deutscher Bestatter. Was ist im Sterbefall zu tun? Klare Gedanken zu fassen ist in dieser Situation verständlicherweise sehr schwer. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle mit der Aufführung des bürokratischen Weges eine kleine Stütze sein: • Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausfüllen. • Die nächsten Angehörigen sollten unterrichtet werden. • Ein Bestattungsinstitut wird mit der Beerdigung beauftragt bzw. bei Vorliegen einer entsprechenden Vorsorgeregelung vom Ableben in Kenntnis gesetzt. • Spätestens am folgenden Werktag sucht das Bestattungsinstitut das Standesamt auf, um folgende Dokumente vorzulegen: Totenschein, Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis des Verstorbenen und desjenigen, der den Sterbefall anzeigt. Das Standesamt stellt die Beerdigungserlaubnis aus. geändert werden. 90 Prozent der Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und fördern zum Beispiel Bildungsangebote oder setzen sich für die Erforschung seltener Krankheiten ein. Wann genau eine Stiftung gemeinnützig ist, hat der Staat gesetzlich festgelegt. Nur wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. Neben der Stiftung Bürgerlichen Rechts gibt es auch noch die Rechtsform der Treuhandstiftung und die der Verbrauchsstiftung. Beide Stiftungsformen unterscheiden sich durch den Ewigkeitscharakter und durch die Art der Gründung. Vorsorge für den Trauerfall Den letzten Weg in Würde gehen „Ich lebe und ihr sollt auch leben“ Johannes 14,19 Jeder von uns macht früher oder später die Erfahrung, dass das Leben endlich ist. Ein geliebter Mensch hat sein Leben vollendet und verlässt uns. Zurück bleiben viele Menschen mit einem Gefühl von Verzweiflung und Trauer, das kaum mehr einen klaren Gedanken fassen lässt. In solchen schweren Zeiten ist es besonders hart, sich mit den bürokratischen Regelungen rund um den Tod zu beschäftigen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein wenig unter die Arme greifen, Ihnen die richtigen Ansprechpartner nennen und Sie mit den verwaltungstechnischen Schritten vertraut machen, die auf einen Trauerfall folgen. Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen ist nach wie vor für viele Menschen ein unvorstellbarer Gedanke, den sie weit von sich schieben. Gerade darum werden allerdings oft die letzten persönlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Wahl der Bestattungsart und der Ruhestätte, nicht im Sinne des Verstorbenen geregelt. Die Bilder des letzten Weges begleiten die Hinterbliebenen oft noch lange Zeit. Mit einigen vorsorgenden Regelungen, die wir Ihnen an dieser Stelle ebenfalls vorstellen möchten, ist es möglich, Ihren Angehörigen die schwierige Situation sehr zu erleichtern.

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