Seniorenratgeber für den Rhein-Neckar-Kreis

Sonstige wichtige Informationen | 93 Wichtige Rufnummern Telefon Polizei Notruf 110 Feuer Notruf 112 Rettungsdienst 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Giftnotruf 0761 19240 Kreiskrankenhäuser: Krankenhaus Eberbach 06271 83-0 Krankenhaus Schwetzingen 06202 84-30 Krankenhaus Sinsheim 07261 66-0 Krankenhaus Weinheim 06201 89-0 Telefonseelsorge: Evangelisch 0800 1110111 Katholisch 0800 1110222 Behörden: 115 Persönliche Rufnummern: Hausarzt Zahnarzt Apotheke Pflegedienst Haushaltshilfe • Je nach Glaubensbekenntnis meldet das Bestattungsinstitut mit der entsprechenden Erlaubnis die Beerdigung bei der Verwaltung des gewünschten Friedhofs an (Kirchengemeindeamt oder städtisches Friedhofsamt). • Über den Tod werden die Versicherungen des Verstorbenen benachrichtigt, insbesondere die Renten-, Lebens- und Krankenversicherung. Oftmals übernehmen Bestattungsinstitute diese Meldung als Serviceleistung oder gegen Bezahlung. • Wurde ein Testament hinterlassen, wird dieses beim Nachlassgericht vorgelegt. • Die Todesanzeige wird aufgegeben. • Die vertraglichen Bindungen des Verstorbenen werden aufgelöst, beispielsweise die Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Organisationen oder der Mietvertrag.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=