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Heiningen, das 1228 als „Huningen“ erstmals urkundlich er-
wähnt wurde, gilt als ein früh gegründeter alemannischer
Kernort im mittleren Voralbgebiet.
Die wichtigste Urkunde der Geschichte Heiningens ist der am
27. August 1284 in Heilbronn ausgefertigte Freiheitsbrief, der
dem Ort das Recht der Stadt Freiburg im Breisgau verlieh.
Somit besaß Heiningen nun alle Rechte einer mittelalterlichen
Stadt: Wall und Graben, Bürgerfreiheit, Marktrecht, Gerichts-
barkeit sowie Wappen und Siegel. Doch Heiningen hatte nie
die Ehre, städtisch zu sein. Herzog Konrad von Teck war zu
sehr mit kriegerischen Tätigkeiten beschäftigt, als dass er sich
um seine junge Stadt hätte kümmern und sie auf- bzw. aus-
bauen können. Im Jahre 1292 starb Herzog Konrad von Teck,
was den Zerfall der teckischen Herrschaft bedeutete. Schließ-
lich mussten die verarmten Söhne Konrads ihren Besitz rund
um Heiningen an Eberhard von Württemberg verkaufen.
Heiningen wurde daraufhin dem Amt Göppingen einverleibt
und sank auf die Stufe eines Marktfleckens herab, da die Gra-
fen von Württemberg verständlicherweise ihrer Stadt Göppin-
gen den Vorzug gaben. In einer Urkunde von 1489 wird Heinin-
gen erstmals als Markt bezeichnet. Das Stadtrecht blieb aber
erhalten. Zur Absicherung ließen sich die Heininger in den
Folgejahren ihre Rechte und Freiheiten ständig bestätigen.
So übte Heiningen nachweislich noch lange Zeit die Gerichts-
barkeit aus, führte Wappen und Siegel, und es gab hier auch
keine Leibeigenschaft. Von dem 1284 verliehenen Marktrecht
macht Heiningen seit 1985 mit seinem Wochenmarkt wieder
Gebrauch.
Doch auch als Markt ging es Heiningen nicht schlecht. So ist
sehr wahrscheinlich, dass der Neubau der gotischen Micha-
elskirche und deren Ausbau zu einer Wehrkirchenanlage erst
unter der neuen Ortsherrschaft der Grafen von Württemberg
erfolgte, die sich sehr wohl darum bemühten, exponierte Orte
an den Grenzen ihres Territoriums auszubauen und zu befes-
tigen. Durch einen Tausch im Jahre 1393 mit Württemberg
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