Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

25 VI. Wohnen oder in einer anderen Wohnung weitergenutzt werden können. Diese sollen das Leben in der Gemeinschaft erleichtern. Dies ist beispielsweise eine gemauerte Rampe im oder am Haus. • Hilfsmittel und Leistungen zur Mobilität: Hilfsmit- tel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderun- gen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen (zum Beispiel ein barrierefreier Com- puter zu Studienzwecken). Leistungen zur Mobilität erhalten Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Ver- kehrsmittel nicht nutzen können. Dazu gehören zum Beispiel Beförderungsdienste oder der Umbau eines Kraftfahrzeuges. • Leistungen zur Förderung der Verständigung: Diese werden erbracht, um Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen (zum Beispiel Vertragsverhandlungen oder Elternversamm- lungen in der Schule) den Kontakt mit anderen Men- schen zu ermöglichen oder zu erleichtern. • Assistenzleistungen: Diese unterstützen den Men- schen mit Behinderungen bei der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags. Diese Leistungen sollen die soziale Teilhabe sichern und umfassen Unterstützung bei Fragen von Wohnen, Haushalt und Alltag, aber auch der Gestaltung sozi- aler Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung. Hierzu zählen Leistungen wie famili- enunterstützende Dienste oder Elternassistenz. • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kennt- nisse und Fähigkeiten: Hierunter fällt die Vermitt- lung von Kompetenzen zur Bewältigung des Alltags innerhalb und außerhalb des eigenen Wohnraums beispielsweise in den Bereichen Kommunikation, Mobilität und Selbstversorgung. Ihre Ansprechpartnerinnen: Regionalplanung und Beschwerdestelle beim LWL für Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Stadt Herne Frau Andrea Holthus Telefon: 0251 591 - 5203 E-Mail: andrea.holthus@lwl.org Einzelfallhilfe beim LWL für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Herne Gruppenleitung Frau Dorothee Hötte Telefon: 0251 591 - 4643 E-Mail: dorothee.hoette@lwl.org Welche Wohnformen gibt es? Es gibt verschiedene mögliche Wohnformen, in denen Menschen mit geistigen, körperlichen, psychischen Behinderungen oder chronischen Suchterkrankungen begleitet werden. Jeder Mensch mit Behinderungen soll, je nach Grad der Behinderung, die Unterstützung erhal- ten, die er benötigt. Mögliche Wohnformen sind: • Wohnen im eigenen Zuhause: Das Wohnen im eige- nen Zuhause bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, privat in ihrer eigenen Wohnung oder in einer Haus- und Wohngemeinschaft zu leben. Im Alltag unterstützt Fachpersonal stundenweise vor Ort. • Betreutes Wohnen in Gastfamilien: In einer Gastfami- lie wird einem erwachsenen Menschen mit Behinde- rungen die Gelegenheit geboten, bei einer Gastfamilie zu wohnen und dort im Lebensalltag unterstützt zu werden. Fachleute helfen und begleiten die Familien und den Menschen mit Behinderungen und beraten bei Fragen oder Problemen. • Wohnen in einer Besonderen Wohnform: Wenn ein Mensch mit Behinderungen mehr Unterstützung als im eigenen Zuhause oder in einer Gastfamilie benötigt, bietet sich die Besondere Wohnform an. Hier leben Menschen mit Behinderungen in der Regel in Wohn- gruppen zusammen und haben bei dem Fachpersonal feste Bezugspersonen. Aufgrund der Hilfebedarfe wird in einem Wohnhaus eine umfassendere Betreuung angeboten. Welche Leistungen gibt es außerdem? Neben den sogenannten Wohnhilfen ist der LWL für wei- tere Hilfen für Menschen mit Behinderungen zuständig. Dies sind unter anderem: • Leistungen für Wohnraum: Leistungen für Wohnraum sind mit dem Gebäude verbundene Gerätschaften, die bei einem Umzug nicht mitgenommen werden können © Landschaftsverband Westfalen-Lippe

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