Ratgeber für Menschen mit Behinderung Stadt Herne

7 I. Behinderung: Was ist das? Die Festlegung eines Grades der Behinderung (GdB) erfolgt in Zehnergraden von 20 bis 100 . Bei einem GdB von mindestens 50 wird ein Schwerbehin- dertenausweis ausgestellt; er dient als Nachweis gegen- über Behörden, Sozialleistungsträgern, Arbeitgebern usw. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden. Das Fest- stellungsverfahren ist kostenlos. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 fest- gestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Manche Leistungen zum Ausgleich behinderungsbeding- ter Nachteile (z. B. im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung voraus. Die Feststellung einer Behinderung und des auf ihr beruhenden Grades der Behinderung (GdB) obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies richtet sich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt des Antragstellers. Für die Stadt Herne ist die zuständige Stelle: Stadt Gelsenkirchen Referat Soziales 50 / 6 Vattmannstraße 2 – 8 , 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209 169 - 0 © WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

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