Notfalllotse persönliche Dokumente für den Notfall Landkreis Elbe-Elster

2 6 Patientenverfügung Inhalte • Krankheitssituation In einer Patientenverfügung muss die konkreteKrankheitssituation beschrieben werden, für die die Verfügung gelten soll. • Lebenserhaltende Maßnahmen Sie bestimmen, ob alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan werden soll, oder ob Sie darauf verzichten. Machen Sie die Aussage von der konkreten Behandlungssituation abhängig. • Schmerz- und Symptombehandlung Legen Sie fest, ob Sie Bewusstseinsdämpfen- de Mittel zur Schmerzbehandlung wünschen. • Künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und Beatmung Verfügen Sie darüber, ob und ggf. wann Sie künstlich ernährt oder beatmet werden wollen. • Wiederbelebung /Dialyse Legen Sie Ihren Willen eindeutig dar. • Antibiotika oder Blutübertragungen Definieren Sie, ob Sie Antibiotika oder Blutübertragungen bekommen wollen oder ablehnen. Weiterhin können Sie entscheiden, ob Sie zum Sterben ins Krankenhaus verlegt werden wollen oder, je nach Möglichkeit, zu Hause oder in einem Hospiz sterben möchten. Widerruf Eine Patientenverfügung kann jederzeit wider­ rufen werden. Hinweis Ihre Patientenverfügung enthält Anweisungen, welche Entscheidungen zu treffen sind. Für deren Umsetzung ist Ihr Vertreter verantwortlich. Haben Sie niemanden bevollmächtigt, muss hierfür ein Betreuer bestellt werden. Deshalb sollten Sie Ihre Patientenverfügung mit dem Hinweis versehen, ob Sie auch eine Vor­ sorgevollmacht oder Betreuungsverfügung er- teilt haben. Somit gilt der Bevollmächtigte als Ansprechpartner für die behandelnden Ärzte und stellt sicher, dass Ihrem Willen gemäß der Ver­ fügung entsprochen wird. Wenn Sie nähere Informationen zur Patienten­ verfügung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde des LandkreisesElbe- Elster unter der Telefonnummer 03535 46-3138 oder 46-3513. Die Betreuungsbehörde bietet Formulare an, berät und hilft beim Ausfüllen. Eine Beglaubigung ist gesetzlich nicht vorge- schrieben.

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