Notfalllotse persönliche Dokumente für den Notfall Landkreis Elbe-Elster

2 9 Suchthilfe Finsterwalde e.V. Anerkannte Beratungs- und Behandlungsstelle - Beratung für Suchtkranke und deren Angehörige - anerkannte ambulante Nachsorge für Suchtkranke - fachliche Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Therapeut und Geschäftsführer Roland Müller Schloßstraße 6b (Seiteneingang rechts) • 03238 Finsterwalde Tel. (0 35 31) 50 12 12 • Fax (0 35 31) 50 12 17 E-Mail: suchthilfe.fiwa@nexgo.de • www.suchthilfe-finsterwalde.de Trunkenheit – Fahrerlaubnisentzug – Vorbereitung auf MPU Fahrerlaubnis weg! Was tun? Ihnen ist wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung ausgesprochen worden. Für den Fall, dass Ihre Blutalkoholkonzentration (BAK) unter 1,6 Promille gelegen hat und Sie das erste Mal auf- gefallen sind, entscheidet die Verwaltungsbehörde nach Aktenlage. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung. Für den Fall, dass Ihre BAK ab 1,6 Promille betragen hat oder Sie bereits das zweite Mal mit einer Trunkenheits- fahrt aufgefallen sind (wobei dann die Höhe der BAK keine Rolle spielt), wird Ihre Verkehrsbehörde von Ihnen die Vorlage eines Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) verlangen. In diesem Fall empfiehlt es sich, schon vorher ein Beratungsgespräch zu führen, da sich sonst der Ausgang der medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) verzögern würde. Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. Dienststelle Finsterwalde � Pflegedienst der Sozialstation „St. Elisabeth“ � allgemeine soziale Beratung � Migrationsberatung für Erwachsene Geschwister-Scholl-Straße 3 • 03238 Finsterwalde • Telefon 03531 / 61362 Fax 03531 / 61361 • E-Mail finsterwalde@caritas-goerlitz.de • In ternet www.caritas-goerlitz.de � Projekt „Stromspar-Check“ � Seniorenbegegnungsstätte � Alltagsentlastende Dienste Pflegebedürftigkeit stellt sich im Alter in der Regel nach und nach ein und Betroffene können sich entsprechend darauf einstellen. Bei einem Schlag- anfall, einem Unfall oder einer Krankheit kann ein Pflegefall aber auch ganz plötzlich eintreten. Unsere Caritas-Berater erklären erste Schritte, die weiter- helfen. Falls Sie infolge eines Unfalls, einer Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, wer macht das dann? Wenn dies nicht im Vorfeld zum Bei- spiel durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung geklärt wurde, kann das Amtsgericht eine Rechtliche Betreuung anordnen.“ Caritas Sozialstation in Finsterwalde Not sehen und handeln

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