Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

114 Vorsorge für das Alter und den Sterbefall Hinweise für den Sterbefall: –– Arzt benachrichtigen (Haus- oder Notarzt), der die Todesbescheinigung (Totenschein / Leichen- schauschein) ausstellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus werden diese Unterlagen direkt dem zuständigen Standesamt zugeleitet –– nächste Angehörige informieren –– Meldung des Todesfalls beim Bestattungsinstitut, um die Überführung zum Friedhof zu veranlassen Folgendes übernimmt oft der Bestatter: –– Meldung des Todesfalls beim Standesamt des Sterbeortes bis spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag –– Meldung beim Pfarramt, um die Bestattungsfeier mit dem Pfarrer zu besprechen –– Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht Aufgabe der Todesanzeige Für die Meldung beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt: –– Leichenschauschein –– Geburtsurkunde der verstorbenen Person –– Stammbuch, Heiratsurkunde –– Personalausweis oder Reisepass der verstorbe- nen Person gegebenenfalls Sterbeurkunde des Ehegatten oder Scheidungsurkunde –– Ausweis des Sterbefallanzeigenden Weitere Aufgaben: –– Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger, der Lebensversicherung, der Sterbekasse und der Krankenkasse der verstorbenen Person, Vereine, Verbände, Organisationen, denen die verstorbene Person angehört hat –– Kündigung laufender Verträge, Zeitungen und anderes –– Information der Geldinstitute Wir weisen darauf hin, dass im Internet angeleg- te Kundenkonten und die damit hinterlegten Daten nicht automatisch gelöscht werden, sondern weiter- hin bestehen bleiben. © racamani - stock.adobe.com

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