Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

27 Wohnen im Alter Der Vertrag besteht aus drei Elementen: –– Mietverhältnis –– Grundversorgung –– Wahlleistungen Bei dem „Betreuten Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“ handelt es sich um keinen geschützten Begriff. Die einzelnen Angebote sind daher genau zu prüfen. Es ist empfehlenswert, sich vor Vertragsabschluss eingehend beraten zu lassen. Zur Grundversorgung zählt die professionelle Beratung und Betreuung durch eine Fachkraft. Die Anwesenheit der Fachkraft ist jedoch zeitlich begrenzt und in jeder Einrichtung unterschiedlich. Weiterhin umfasst der Grundservice in der Regel Hausmeistertätigkeiten, kleinere technische Hilfeleistungen, Gebäudereinigung, Winterdienst, Nutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsräume, Informationen über Freizeitangebote und Aktivitäten. Grundservice bietet Entlastung und Sicherheit im Alltag, bedeutet aber nicht eine dauernde Anwesenheit des Ansprechpartners. Kosten und Angebote variieren je nach Einrichtung. Zum Wahlservice gehören zum Beispiel das Angebot von Mahlzeiten beziehungsweise die Vermittlung von Hausnotruf, Essen auf Rädern, hauswirtschaftlichen Hilfen, pflegerischen Leistungen und Wäschedienst. Die Inanspruchnahme der Wahlleistungen ist jedem Bewohner freigestellt und die Anbieter können frei gewählt werden. Die Kosten sind selbst zu tragen. Wohnstifte Wohnstifte sind Alterswohnsitze für gehobene Ansprüche, in denen eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen angeboten werden. Bei diesem Wohnkonzept werden Wohn- und Betreuungsangebote gekoppelt. Die Bewohner nutzen eine eigene abgeschlossene Wohnung in einer Wohnanlage. Wohnstifte unterscheiden sich vom Betreuten Wohnen / Wohnen mit Service vor allem durch die von vornherein vertraglich vereinbarten umfangreichen Serviceleistungen (zum Beispiel tägliches Mittagessen, Reinigung), die durch hausinterne Dienste erbracht werden. Die Pflege wird im Bedarfsfall von hausinternen Pflegediensten in der eigenen Wohnung organisiert. © oneinchpunch - stock.adobe.com

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