Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

50 Hilfe und Pflege zu Hause Beschäftigung europäischer Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen Haushaltshilfen aus den europäischen Mitgliedstaaten können legal in Haushalten mit Pflegebedürftigen beschäftigt werden. Die Haushaltshilfen übernehmen hauswirtschaftliche Arbeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen. Dazu gehören einfache Hilfestellungen bei der Körpflege, der Ernährung, der Ausscheidung und der Mobilität. Der Dauer der Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus einem EU-Land sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt. Die Kündigungsfrist beträgt laut Tarifvertrag mindestens einen Monat. Die Beschäftigung in Deutschland ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Der Arbeitslohn richtet sich nach dem Allgemeinen Mindestlohn (im MiloG). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden bei einer Verteilung auf maximal sechs Arbeitstage pro Woche. Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr. Der Haushaltshilfe ist ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Schritte zur Beschäftigung einer Haushaltshilfe aus dem EU-Raum: Arbeitgeber im Privathaushalt: –– Arbeitsvertrag mit der Haushaltshilfe gemäß den tariflichen Bedingungen –– Beantragung einer Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: (0800) 4 5555 20 (kostenfrei) –– Anmeldung zur Sozialversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse –– Abschluss einer Unfallversicherung –– Abführung der Lohnsteuer beim zuständigen Finanzamt –– Abschluss einer Haftpflichtversicherung Haushaltshilfe im Privathaushalt: –– Anmeldung beim Einwohnermeldeamt –– Beantragung einer Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt Als Nachweis einer legalen Beschäftigung gemäß den Gesetzen und Bestimmungen des EU-Herkunftslandes gilt die Entsendebescheinigung A 1. Diese bestätigt, dass die Haushaltshilfe im Gastland von der Sozialversicherungspflicht befreit ist. Die tatsächliche Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen ist jedoch nicht leicht zu überprüfen. Die private legale Beschäftigung einer europäischen Haushaltshilfe erfordert eine aufwendige Verwaltungsarbeit. Sie birgt auch Risiken wie zum Beispiel die kontinuierliche Stellenbesetzung im Falle von Urlaubs- und Krankheitszeiten oder Kündigung der Haushaltshilfe. Einfacher und sicherer ist es, eine Vermittlungsagentur für europäische Haushaltshilfen zu beauftragen. Die Agentur vermittelt Dienstleistungsverträge mit einem Unternehmen im europäischen Ausland, bei dem die Haushaltshilfen legal beschäftigt werden. Während der Dauer ihrer Tätigkeit sollten die Haushaltshilfen im deutschen Sozialsystem (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung) angemeldet werden. Bei der Auswahl der Vermittlungsagentur sollte auf Folgendes geachtet werden: –– Die Haushaltshilfe sollte in Deutschland sozialversichert sein. –– Die Vermittlungsagentur hilft tatsächlich bei der Lösung eventueller Probleme vor Ort und verfügt über gute Kenntnisse der rechtlichen Situation und Rahmenbedingungen, unter denen die europäischen Haushaltshilfen beschäftigt und entsendet werden. –– Die Vermittlungsagentur hat garantierten Zugriff auf persönliche Daten, Verträge, Gehälter und Sozialversicherungsdaten der Haushaltshilfen sowie Kosten des von ihr vermittelten Vertragspartners (entsendendes Unternehmen). –– Die deutsche Vermittlungsagentur prüft persönliche Referenzen der Haushaltshilfen und betreut diese während ihres Aufenthaltes vor Ort. Achtung: Manche Agenturen vermitteln in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland selbstständig tätige Betreuungskräfte. Derartige Beschäftigungsverhältnisse können behördlicherseits als Scheinselbstständigkeit angesehen werden. Das kann zu schweren Strafen und Nachzahlungen in die Sozialkassen führen. Leistungen der Vermittlungsagenturen sollten sein: –– Ermittlung des konkreten Bedarfs –– Auswahl der Haushaltshilfe und Organisation der An- und Abreise und Einweisung vor Ort

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