Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

95 Finanzierungsfragen Bürger-Info-Service Rathaus Hauptstr. 11 65843 Sulzbach Tel.: (06196) 70 21-0 E-Mail: info@sulzbach-taunus.de Internet: www.sulzbach-taunus.de (Sozialhilfeanträge und Rentenanträge) Bitte beachten: In den Rentenannahmestellen ist keine Rentenberatung möglich. Rentenanträge werden nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen. Kriegsopferfürsorge Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben –– Menschen, die in Ausübung des militärischen Dienstes (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, unmittelbare Kriegseinwirkung auch bei der Zivilbevölkerung) zu Schaden gekommen sind –– Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Dienstes einen bleibenden Schaden erlitten haben –– Opfer von Gewalttaten –– Personen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben –– Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR Ansprechpartner für Kriegsopfer und Angehörige aus dem Main-Taunus-Kreis: Landeswohlfahrtsverband Hessen Fachbereich Soziale Entschädigung Hauptfürsorgestelle Frankfurter Str. 44 65189 Wiesbaden Tel.: (0611) 1 56-2 03 Fax: (0611) 1 56-57 2 03 E-Mail: thomas.hofmann@lwv-hessen.de Internet: www.lwv-hessen.de Leistungen für Schwerbehinderte Personen, die dauerhaft körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können beim Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stellen. Sie erhalten dann einen Feststellungsbescheid / Schwerbehindertenausweis, in dem der Grad der Behinderung eingetragen ist und gegebenenfalls bestimmte Merkzeichen. Diese sind Voraussetzung für unentgeltliche beziehungsweise verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und steuerrechtliche Vergünstigungen. Weitere Vergünstigungen sind zum Beispiel Ermäßigung bei Eintrittsgeldern in öffentlichen Einrichtungen und Museen. Die Merkzeichen sind: „B“ = B erechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson „Bl“ = Blind „G“ = erhebliche Gehbehinderung „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung „Gl“ = Gehörlos „H“ = Hilflosigkeit „RF“ = V oraussetzung für die Gebührenermäßi- gung beziehungsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (Seite 98) „TBL“ = Taubblind Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden Mainzer Str. 35 / Eingang Lessingstraße 65185 Wiesbaden Tel.: (0611) 71 57-0 Fax: (0611) 3 27 64 48 88 E-Mail: poststelle@havs-wie.hessen.de Internet: www.rp-giessen.hessen.de Sprechzeiten: Mo. – Do. 8.00 – 15.30 Uhr Fr. 8.00 – 12.00 Uhr

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