Seniorenwegweiser für den Main-Taunus-Kreis

96 Finanzierungsfragen Blindengeld Blindengeld kann nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz beantragt werden, wenn –– das Sehvermögen insgesamt mit beiden Augen nicht mehr als 2 Prozent beziehungsweise –– bei hochgradig sehbehinderten Menschen nicht mehr als 5 Prozent beträgt. Eine augenfachärztliche Bescheinigung als Nachweis der medizinischen Voraussetzungen erstellt der Augenarzt. Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.lwv-hessen.de/service/formulare/10-blindengeld/ Die Antragstellung erfolgt beim Funktionsbereich Blinden- und Gehörlosengeld Kölnische Str. 30 34117 Kassel Tel.: (0561) 10 04-25 15 E-Mail: monika.trott@lwv-hessen.de Internet: www.lwv-hessen.de Behindertenfahrdienst Für außergewöhnlich gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger des Main-Taunus-Kreises gibt es den Behindertenfahrdienst, den der Main-Taunus-Kreis in Zusammenarbeit mit der Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft anbietet. Voraussetzungen für die Teilnahme sind: –– Wohnort im Main-Taunus-Kreis –– kein eigenes Kraftfahrzeug –– amtlicher Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder ärztliche Bescheinigung über die dauernde Nutzung eines Rollstuhles –– Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze (§ 85 SGB XII) und Vermögen übersteigt nicht die Freigrenze (§§ 90 – 91 SGB XII) Anträge auf Teilnahme erhalten Sie beim Main- Taunus-Kreis, Amt für Soziales, oder bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Das Antragsformular finden Sie auch im Internet unter www.mtk.org > Unser Service > Formulare A – Z „Behindertenfahrdienst (Antrag)“. Dem Antrag sind ein Passbild sowie Nachweise über das Einkommen und Vermögen beizufügen. Krankenfahrdienste Krankenfahrdienste sind eine günstige Beförderung für Personen, die in einem Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend transportiert werden müssen. Transporte erfolgen in entsprechenden Spezialfahrzeugen. Die Beförderung erfolgt ohne medizinisches Personal. Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Vor- aussetzung ist eine ärztliche Verordnung und eine Kostenübernahmeerklärung von der Krankenkasse. Bei Patienten mit Pflegegrad 3 bis 5 oder mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“, „H“ oder „aG“ stellt die Krankenkasse auf Anfrage eine Kostenübernahmeerklärung aus, die ein Jahr gültig ist. Der Versicherte hat eine Zuzahlung je Fahrt von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, aber nicht mehr als die tatsächlichen Kosten zu leisten. Folgende Fahrten sind möglich: zum / vom Haus- oder Facharzt, zur ambulanten Operation, zum / vom Krankenhaus, zur Chemotherapie, zur Dialyse, zur Herzschrittmacherkontrolle, zum Katheterwechsel, zur Krankengymnastik, zur Rehabilitation. Malteser Hilfsdienst gGmbH Fahrdienstzentrale Kelkheimer Str. 32 – 34 65779 Kelkheim Tel.: (06195) 6 22 22 Internet: www.malteser.de Dienstzeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 18.00 Uhr Angebot: ––betreute Krankenfahrten ––Arztfahrten, Dialysefahrten, Therapiefahrten, ––Aufnahme-, Entlassungs- und Behandlungsfahrten (Herzschrittmacherkontrolle, Katheterwechsel, Krankengymnastik)

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