Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung Stadt Kamen

LEBENSUNTERHALT /WICHTIGE SOZIALLEISTUNGEN Rentenversicherungsstelle // Grundsicherung // Hilfe zur Pflege // Wohngeld // Vergünstigungen im Schwerbehindertenrecht // Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr // Parkerleichterungen // Rundfunkgebührenbefreiung und -ermäßigung // Telefongebührenermäßigung // KFZ-Steuerermäßigung // Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse Rentenversicherungsstelle Hier erhalten Sie Beratung in allen Rentenan­ gelegenheiten. Anträge auf Kontenklärung, Rehabilitation und Rentenanträge für die Deutsche Rentenversicherung werden hier entgegen­ genommenbzw. für Sie gestellt. Kontakt: Rentenversicherungsstelle im Rathaus Kamen Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Es empfiehlt sich, vor dem Besuch der Renten­ versicherungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Telefon: 0 23 07 / 1 48 34 02 oder 1 48 34 04 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ältere Menschen und dauerhaft voll erwerbs­ geminderte Personen können manchmal ihren grundlegenden Bedarf für den Lebensunter­ halt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen. Die Vermeidungvon Altersarmut wird deshalb als eigentlichesZiel dieser Grundsicherungs­ leistungenangesehen. Seit dem 01.01.2005 sind die Leistungennach diesem Gesetz Bestandteil des neuen Sozialgesetzbuches XII (SGB XII – 4. Kapitel). Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und die Altersgrenze erreicht haben (schrittweise An­ hebung von 65 auf 67 Jahre) oder das 18. Lebens­ jahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gemäß dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten. Ausschlaggebend ist dabei, dass der Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sichergestellt werden kann. Weitere Informationen und einen Antrag auf Grund­ sicherungsleistungen erhalten Sie im Rathaus Kamen, Fachbereich Unterstützungsleistungen, Integration Telefon 0 23 07 / 1 48 36 79, 0 23 07 / 1 48 36 80, 0 23 07 / 1 48 36 82 oder 0 23 07 / 1 48 34 64 Hilfe zur Pflege Die Hilfe zur Pflege beruht auf den §§ 61 bis 66 Sozialgesetzbuch Buch XII (SGB XII). Der Sozialhilfeträger / Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind und auch die Angehörigen nicht zur Zahlung herangezogen werden können. Die Pflegekosten werden als „Hilfe zur Pflege“ übernommen, wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflege­ versicherung besteht oder wenn die Leistungen aus der Pflegekasse nicht ausreichen um die Kosten für die Pflege zu bezahlen. Der Sozial­ hilfeträger übernimmt nur die Kosten, die nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt sind, wenn sonst alle weiteren Möglichkeiten auf Kostenübernahme durch andere Leistungs­ träger ausgeschöpft sind (Pflegeversicherung, Unfallversicherung usw.). Sozialhilfe ist nach­ rangig gegenüber der Pflegeversicherung. Um Sozialleistungen für die Pflege vom Sozialamt zu erhalten, ist ein Pflegegrad nicht zwingend erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie beim Kreis Unna, Telefon: 0 23 03 / 2 70. © nmann77 / Fotolia 23 Beratung und Hilfe

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=