Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung Stadt Kamen

benötigt. Sollte der Verstorbene verheiratet ge­ wesen sein, so wird die Heiratsurkunde benötigt. War der Verstorbene verheiratet und der Ehegatte ist bereits verstorben, muss auch dessen Sterbe­ urkunde vorliegen. Bei geschiedenen Personen ist das Scheidungsurteil zu überreichen. Ebenfalls notwendig ist die Rentenanpassungsmitteilung mit dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Todes, die Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen. Sterbefälle müssen den Lebensversicherungen meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Existiert bereits eine Grabstätte, werden auch Grabdokumente, also die Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte, benötigt. Sie können natürlich auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit den zuvor genannten Formalitäten komplett beauftragen. Weitere Informationen zu allen Bestattungsfragen enthält auch der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW. Dieser ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Kamen, Kirchstraße 7, 59174 Kamen, erhältlich (Abholpreis: 9,99 Euro). Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich, alle wichtigenUnterlagen in einer Dokumenten­ mappe oder Vorsorgemappe aufzubewahren. Diese Unterlagen sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbuch, Zeug­ nisse, Versicherungspolicen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sparbücher oder auch ein Testament. Sterbebegleitung In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in ihren letzten Tagen und Stunden vor ihrem Tod Beistand zu leisten. Möglicherweise ist auch eine spezielle palliativmedizinische Versorgung notwendig, aber für Menschen im Sterbeprozess ist menschliche Zuwendung besonders wichtig. Die Sterbebegleitung beginnt mit der Mitteilung der Diagnose einer todbringenden Erkrankung im Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. An Sterbebegleitung können sowohl Angehörige und Freunde des sterbenden Menschen, als auch Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorger und ehrenamt­ liche Helfer mitwirken. Sie ist Teil der Palliative Care und der Hospizbewegung. Der Kamener Hospiz e. V. ist ein ambulanter Hospizdienst, deren ehrenamtliche Mitarbeiter / -innen Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange­ hörigen überall dort, wo sie zu Hause sind, be­ gleiten. Er steht als einfühlsamer Gesprächspartner zur Verfügung – auch für trauernde Angehörige und Freunde. Der Hospizdienst begleitet Sie im privaten Umfeld, in Einrichtungen der Senioren- und Krankenpflege und der Behindertenhilfe. Er ist in Kamen, Bergkamen und Bönen tätig und ist tolerant gegenüber Lebenskonzepten, Religionen, Weltanschauungen und Werten anderer. Zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patienten­ verfügung berät der Hospizdienst ebenfalls. Für Informationen wenden Sie sich an: Kamener Hospiz e.V. Ambulanter Hospizdienst Kamen / Bergkamen / Bönen Kämerstraße 35, 59174 Kamen Telefon: 0 23 07 / 23 46 12 E-Mail: kamener-hospiz@gmx.de Internet: www.kamener-hospiz.de ERBRECHT /TESTAMENT / BESTATTUNGSVORSORGE TODESFALL / STERBEBEGLEITUNG © Ocskay Bence / Fotolia 48 Trauerfall

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