Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung Stadt Kamen

Bürger für Bürger Pförtnerhaus, Westfälische Straße 48 59174 Kamen-Heeren Sprechzeiten: Di. 14.00 – 16.00 Uhr Mi. 10.00 – 12.00 Uhr Telefon: 0 23 07 / 2 87 21 30 E-Mail: sozialwerkheeren@helimail.de Internet: www.bürgerfürbürger.de Wegweiser Behinderung und Inklusion Kreis Unna Der Wegweiser soll eine Orientierungshilfe für Alle bieten, die sich zu den Themen Behinderung und Inklusionim Kreis Unna informieren möchten. Die gelisteten Betreuungs­ angebote reichen von Wohnangebote / Wohngemein­ schaften über Tagesbetreuungen bis zu einer Übersicht über Krankenhäuser und Tagekliniken im Kreis Unna und Umgebung. Auch Berufsangebote wie Werkstätten sind dort zu finden. Die Behindertenbeauftragte des Kreises Unna, Frau Gabi Olbrich-Steiner, hat in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Bildungsbüro Kreis Unna den Weg­ weiser erstellt. Der Wegweiser ist zum Herunterladen auf der Kreis-Internetseite www.kreis-unna.de ve rlinkt und unter dem Suchbegriff „Wegweiser Behinderung und Inklusion“ zu finden. Interessante Seiten mit passenden An­ geboten können so je nach Interesse ausgedruckt werden. Kontakt: Gabi Olbrich-Steiner Behindertenbeauftragte Kreis Unna Kreishaus Unna Organisationseinheit Planung und Mobilität Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Telefon: 0 23 03 / 27 33 61 Internet: www.kreis-unna.de Öffentliche und behindertengerechte Toiletten // Behindertenparkplätze Öffentliche und behindertengerechte Toiletten in Kamen – siehe Grafik (Seite 54) „Behindertentoiletten in der Kamener Innenstadt“ Behindertentoiletten sind teilweise nur mit dem „Schlüssel für Behindertentoiletten (Euro-Schlüssel)” benutzbar. Schlüssel für Behindertentoiletten Die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundes­ autobahnen (heute Tank und Rast AG) hat sämtliche Behindertentoiletten an den Raststätten, Tankstellen und Kiosken aller Bundesautobahnen mit der bundes­ einheitlichen „Behinderten-WC-Schließanlage“ ausge­ rüstet. Diesem fortschrittlichen Beispiel folgend, haben viele Städte und Gemeinden, Hochschulen,Universitäten sowie Freizeitanlagen und Kaufhäuser diese gleiche Schließanlage in die Behindertentoiletten installiert. Somit sind alle Behinderten in der Lage, mit einem ein­ zigen eigenen Schlüssel alle umgerüsteten Behinderten­ toiletten ohne Schwierigkeiten zu benutzen. Gegen Vorlage der Fotokopie des Schwerbehinderten­ ausweises (die Merkzeichen aG, B, H oder Bl oder das Merkzeichen G mit mindestens 70 v. H. Grad der Behinderung müssen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein oder bestimmte Erkrankungen müssen vorliegen) und einen Betrag in Höhe von 23,00 Euro wird der Schlüssel versandt. Für weitere 7,00 Euro kann ein Begleitheft, in dem alle Toiletten im Bundesgebiet aufgeführt sind, mit angefordert werden. Erhältlich ist dieser Schlüssel in Deutschland exklusiv beim: Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. (CBF) Pallaswiesenstraße 123 a, 64293 Darmstadt Telefon: 0 61 51 / 8 12 2 0 Internet: cbf-da.de E-Mail: bestellung@cbf-darmstadt.de Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Kamen – siehe Grafik (Seite 55) „Behindertenparkplätze im Stadtgebiet Kamen“ Parken auf den besonders gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen Außergewöhnliche Gehbehinderte (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis), Blinde (Bl) und Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie haben das Recht, die Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen. Sie benötigen dazu eine entsprechende Ausnahmegenehmigung (Park­ ausweis für Behinderte – blauer Ausweis). Dieser Parkaus­ weis wird europaweit anerkannt. Neben dem v. g. Park­ ausweis gibt es noch eine weitere Parkerleichterung, die bundesweit anerkannt wird (orangefarbender Parkaus­ weis). Dieserorange Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung und alle Informationen zum Parkausweis für Behinderte (blauer Ausweis) und der orangefarbenden Parkerleichterung erhalten Sie bei der Stadt Kamen, Bürgerbüro Telefon: 0 23 07 / 1 48 30 50. 53 Beratung und Hilfe

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