Landkreis Kelheim Seniorenwegweiser

Beratung und Hilfe von A bis Z 15 Erkrankung sein. In einer früheren Erkrankungs- phase kann die Betreuung eines Demenzkranken in einer Tagespflegeeinrichtung für die pflegenden Angehörigen eine große Erleichterung bedeuten. Je nach Fortschritt der Erkrankung kann die Auf- nahme in einer Wohngemeinschaft für Demenz- kranke oder in einer stationären Pflegeeinrichtung wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Das Gericht kann auch die Einweisung in eine derar- tige Pflegeeinrichtung anordnen. Grundlegend soll- ten sämtliche noch vorhandenen Ressourcen des Demenzkranken genutzt werden und danach die Pflegeeinrichtung ausgesucht werden. Zudem gilt es, darauf zu achten, dass die Pflegeeinrichtung speziell geschultes Personal für demente Patienten aufweist. Betreute Wohngruppen haben den gro- ßen Vorteil, dass die Betroffenen angehalten wer- den, einen Großteil ihrer Ressourcen im Alltag noch zu nutzen. Gleichzeitig gibt es jedoch qualifiziertes Pflegepersonal, welches rund um die Uhr für die Betroffenen da ist. Betreuungsmöglichkeiten imLandkreis Kelheim: Magdalenum Demenzzentrum Elsendorf Am Schulberg 4 84094 Elsendorf-Margarethenthann Tel.: 08753 967303-0, Fax: 08753 967303-599 E-Mail: info@magdalenum.de Internet: www.magdalenum-seniorenpflegeheime.de Vitalis Seniorenzentrum Kelheim GmbH Demenz-Wohngemeinschaft Donaupark 17 a, 93309 Kelheim Tel.: 09441 6824203 E-Mail: info@vitalis-kelheim.de Ü Ü Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkrankemit fortlaufendemProzess der Krank- heit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind danach abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Fall medizinisch notwendiger Ent- scheidungen die Einwilligungsfähigkeit des Demenz- kranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter notwendig wird. Dies kann ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Zu Beginn einer Demenzerkrankung sollten die Betroffenen daher einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Liegt keine Vollmacht vor, muss das Gericht eine gesetzliche Vertretung („rechtliche Betreuung“) schaffen. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für diese Tätigkeit nach Maßgabe des Gerichts infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befür- worten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Ü Ü Teilstationäre und stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehö- rige von Demenzkranken dieMöglichkeit, eine Entlas- tung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. In aller Regel sollte eine stationäre Betreuungsein- richtung jedoch erst der letzte Schritt im Verlauf der Alle Bestattungsarten • Überführungen weltweit Tag und Nacht dienstbereit • Bestattungsvorsorge • 09442 9069640 24 Std-Tel • Mühlstr . 20 Riedenburg Kelheim Ludwigs tr . 8 • 24 S td - Tel 09441 2251 Tettenwang Sc hulstr . 1 2 • 24 St d -T el 09446 561

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