Landkreis Kelheim Seniorenwegweiser

30 Vorsorge – rechtzeitig regeln Ü Ü Testament Ohne Testament gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt von Rechts wegen, in welcher Folge innerhalb der Hinterbliebenen der Nachlass eines Verstorbenen aufzuteilen ist. Mit einem Testament können Sie Ihren eigenen Wil- len hinsichtlich der Erbfolge über Ihren Nachlass fest- legen. Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolge mit gesetzlichen Einschränkungen (z. B. Pflichtteile) vor. Sie können das Schriftstück handschriftlich verfas- sen oder auch gemeinsam mit dem Notar erstellen. Beides ist rechtskräftig. Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass Sie das Testament eigenhändig, also handschriftlich schreiben und nach dem Verfügungstext mit Vor- und Familiennamen unterschreiben; empfehlens- wert ist es auch, Ort und Datum der Testaments- errichtung anzugeben. Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Sie können das Testament zu Hause aufbewahren oder beim Amts- gericht hinterlegen. Wenn Sie zu Erstellung Ihres Testaments einen Notar bemühen, fallen zwar Gebühren an, allerdings haben Sie den Vorteil, dass das Testament gleichzeitig auf seine rechtliche Korrektheit geprüft wird und in amt- liche Verwahrung kommt. Ü Ü Patientenverfügung In der Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, welche ärztlichen Behandlungen während der allerletzten Lebensphase vorgenommen werden dürfen undwelche unterlassenwerdenmüssen. Man kann damit Einfluss auf diemedizinische Behandlung nehmen, wenn man seinen Willen dazu nicht mehr frei bilden oder kundtun kann. Die Erklärung sollte in schriftlicher Form verfasst und mit einem Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist sinnvoll, den Inhalt der Verfügung mit demArzt Ihres Vertrauens zu besprechen und Ihren, Angehöri- gen bzw. die bevollmächtigte Person zu informieren. Falls Sie noch weitere Informationen wünschen, kön- nen Sie sich an die Betreuungsstelle des Landrats­ amtes wenden. Die Mitarbeiter beraten Sie gerne nach Terminabsprache persönlich. Landratsamt Kelheim Betreuungsstelle Hemauer Straße 48 a, 93309 Kelheim Christiane Utz Tel.: 09441 207-5217 Thomas Schuster Tel.: 09441 207-5218 Verena Haider Tel.: 09441 207-5219 Landratsamt Dienststelle Mainburg Regensburger Straße 1, 84048 Mainburg Andreas Geismeier Tel.: 08751 8651-12 Birgit Zirngibl Tel.: 08751 8651-12 - Erledigung aller Formalitäten - Erd- und Feuerbestattungen, Urnenbestattungen auf See - Exhumierungen, Überführungen (In- und Ausland) - Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten - Hausbesuche auf Wunsch kostenfrei Hier finden Sie uns: Regensburg - Prüfeninger Str. 78 - 0941 / 21967 Bad Abbach - Kochstr. 11 - 09405 / 4779 Wörth a. d. Donau - Regensburger Str. 10 - 09482 / 2948 Burglengenfeld - Kallmünzer Str. 10 - 09471 / 8546 Maxhütte-Haidhof - Bahnhofstr. 5 - 09471 / 6067747 www.bestattungen-pietaet.de Email: pietaet-bestattungen@t-online.de Seit 1967

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=