Seniorenwegweiser für das Bezirksamt Köln-Porz

35 Pflege im Alter Auch das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen steigen mit diesem Schritt nochmals um 4,5 Prozent an. Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll ihr pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent. Pflegebedürftige, die seit mehr als Hinweis: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie Tages-/Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Alle Leistungen im Überblick Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) Das im April 2023 beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Anhebung der Leistungen für stationäre und ambulante Pflege vor. Zum 1. Januar 2024 wurden Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um 5 Prozent angehoben. Nun kann das Pflegeunterstützungsgeld von Angehörigen pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Zum 1. Januar 2025 steigen dann alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung – sowohl im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich – in Höhe von 4,5 Prozent an. Pflegegrade Pflegegeld (seit dem 01.01.2024) Pflegesachleistung (seit dem 01.01.2024) Kurzzeitpflege (pro Jahr) Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 332 Euro 761 Euro 1.774 Euro 689 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 573 Euro 1.432 Euro 1.774 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 765 Euro 1.778 Euro 1.774 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 947 Euro 2.200 Euro 1.774 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro

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