Seniorenwegweiser für das Bezirksamt Köln-Porz

37 Pflege im Alter Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entscheidung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eigenen Wohnung. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Durch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen Ihrer Krankenkasse und in den örtlichen Pflegestützpunkten erfahren Sie, welche Art der Pflege für Sie am geeignetsten ist. Erkundigen Sie sich, ob ambulante Pflegedienste, die neben Pflegeleistungen auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuungsangebote anbieten, die bessere Wahl wären. Zudem können Sie Menü-Bringdienste, zum Beispiel Essen auf Rädern, in Anspruch nehmen, welche Sie täglich mit warmen und frischen Mahlzeiten versorgen. Oder vielleicht sagt Ihnen das Angebot der Tagespflege zu, bei der Sie mehrere Tage in der Woche tagsüber eine Einrichtung besuchen, aber am Abend wieder zu Hause sind. Dort erhalten Sie nicht nur professionelle Pflege und Versorgung, sondern können mit Altersgenossen unterhaltsamen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten nachgehen. Daneben bietet die Kurzzeitpflege eine willkommene Alternative für alle Beteiligten, die zur Überbrückung eines fest umrissenen Zeitraums Unterstützung benötigen. Sie ist sowohl Entlastung für pflegende Angehörige als auch Abwechslung für Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Neben der Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen eine Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu. Verhinderungspflege wird zu Hause geleistet. Dabei wird der Angehörige durch eine Ersatzperson vertreten. 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Seit dem 1. Januar 2024 ab dem 1. Monat 15 % mit mehr als 12 Monaten 30 % mit mehr als 24 Monaten 50 % mit mehr als 36 Monaten 75 % Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Am 01.01.2024 ist für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege der Gemeinsame Jahresbetrag in Kraft getreten. Damit entfällt die Vorbedingung einer sechsmonatigen Vorpflegezeit, um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Den Gesamtleistungsbetrag können die Anspruchsberechtigten flexibel für beide Leistungsarten (Kurzzeit- oder Verhinderungspflege) einsetzen.

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