Seniorenwegweiser für das Bezirksamt Köln-Porz

50 Pflege im Alter und das Pflegewohngeld aus, übernimmt das Sozialamt im Pflegefall die restlichen Kosten der Unterbringung und Pflege. Weitere Informationen zu den stationären Pflegeeinrichtungen in Köln erhalten Sie hier: „Die BAGSO informiert: Das richtige Pflege- und Seniorenheim“ Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO) Noeggerathstraße 49, 53111 Bonn Telefon: 0228 249993-0 E-Mail: kontakt@bagso.de www.bagso.de/publikationen BKK-Landesverband NORDWEST Hatzper Straße 36, 45128 Essen Telefon: 0201 179-02 E-Mail: info@bkk-nordwest.de www.bkk-lv-nordwest.de Online-Pflegeangebot in Köln-Porz unter: www.pflegefinder.bkk-dachverband.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Servicetelefon: 030 20179130 Montag – Donnerstag 09.00 – 18.00 Uhr E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen Bevor Sie aber in ein Alten- und Pflegeheim umziehen, sollte zunächst die sogenannte „Heimpflegebedürftigkeit“ und der Pflegegrad festgestellt werden. Stellen Sie dazu möglichst rechtzeitig einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse und/ oder beim Sozialamt der Stadt Köln. Von dort wird dann alles Notwendige veranlasst. Wohnen und Pflege im Heim Wenn Sie so krank, behindert oder pflegebedürftig sind, dass Sie zu Hause mit Unterstützung eines ambulanten Dienstes und Ihrer Angehörigen nicht mehr zurechtkommen, ist der Umzug in ein Alten- und Pflegeheim für Sie vielleicht eine Alternative. Diese Entscheidung fällt vielen schwer, aber gerade Alleinlebenden bietet das Heim neben der umfassenden Versorgung auch neue Kontakte und Geselligkeit. Bevor Sie zu einem endgültigen Entschluss kommen, sollten Sie sich gründlich informieren: Machen Sie sich ein Bild, besuchen Sie infrage kommende Altersheime. Lassen Sie sich beraten und besprechen Sie sich mit Freunden und Angehörigen. Die endgültige Entscheidung sollten Sie aber selbst treffen! Die meisten Alten- und Pflegeheime bieten heute neben der Wohnung und Pflege auch Beratung, therapeutische Hilfen und kulturelle Angebote, manche haben sogar eigene physiotherapeutische Abteilungen. Wie sieht es mit der Finanzierung des Heimaufenthaltes aus? Die Kosten für den Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim gliedern sich in: ƒƒ Pflegekosten, also die Bezahlung erbrachter Pflegeleistungen, ƒƒ Kosten der Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) sowie Zusatzkosten wie Einzelzimmerzuschläge und ƒƒ Investitionskosten, die monatlich umgerechneten Kosten für den Bau und die technische Unterhaltung des Heimes. Für die Finanzierung der Pflegekosten gibt es Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Für die Hotelkosten und die Investitionskosten des Heimes müssen Sie selbst aufkommen. Allerdings übernimmt das Pflegewohngeld bei geringerem Einkommen einen Teil der Investitionskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei der Heimleitung, ob auch für Sie Pflegewohngeld in Betracht kommt. Reichen weder Ihr eigenes Einkommen und Vermögen noch das Pflegegeld

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