Seniorenwegweiser für das Bezirksamt Köln-Porz

59 Demenz Vollmacht gibt. Die sogenannte Vorsorgevollmacht sollte nach Möglichkeit bei einem Notar hinterlegt werden. Sobald die Vollmacht unterschrieben wurde, ist sie gültig. Daneben kann durch ein Gericht eine gesetzliche Betreuung eingeleitet werden. In aller Regel werden hierfür die nächsten Angehörigen als Betreuer eingesetzt, sofern diese für die Tätigkeit als Betreuer, nach Maßgabe des Gerichts, infrage kommen. In aller Regel werden die Gerichte dies jedoch befürworten, da Angehörige bei den Demenzkranken vielfach ein besonderes Vertrauen genießen. Stationäre Einrichtungen für Demenzkranke Stationäre Einrichtungen bieten gerade für Angehörige von Demenzkranken die Möglichkeit, eine Entlastung in einer schwierigen Situation herbeizuführen. Meist ist der Umzug in eine Betreuungseinrichtung der letzte Schritt im Verlauf der Erkrankung. Je nach Fortschritt der Erkrankung können Hausgemeinschaften, Wohngemeinschaften oder rein stationäre Pflegeeinrichtungen wie die Gerontopsychiatrie notwendig werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Fundsachen Oft gehen die „spontanen“ Spaziergänge mit dem Verlust persönlicher Gegenstände einher. Fixieren Sie frühzeitig Namensetiketten in Mänteln, Taschen, Regenschirmen und Geldbörsen. In Schlüsseletuis sollten Sie allerdings besser die Adresse weglassen. So können Gegenstände zum Besitzer zurückgebracht werden. Ebenfalls lohnt sich die Nachfrage beim örtlichen Fundbüro. Hilfen für Betroffene und Angehörige Betroffene sollten sich in der Anfangsphase der Erkrankung einer Selbsthilfegruppe anschließen. Dadurch wird einerseits das Verständnis für die eigene Erkrankung geweckt, andererseits können dabei aber auch Strategien von anderen Betroffenen zur Alltagsbewältigung mit nach Hause genommen werden. Zudem gibt es Hilfsangebote seitens der Sozialhilfeträger und der Krankenkassen. Diese bieten in erster Linie Anlaufstellen für Betroffene und deren Angehörige an. Auch die Sozialdienste von Kliniken sowie die Caritas und die Diakonie bieten Informationen für Betroffene und deren Angehörige. Daneben weiß auch der behandelnde Arzt über Anlaufstellen Bescheid. Rechtliche Vorschriften Im Rahmen der Demenzerkrankung, aber auch bei anderen Krankheitsbildern, gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Weil Demenzkranke mit fortlaufendem Prozess der Krankheit ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, sind abgeschlossene Rechtsgeschäfte nicht mehr gültig. Zudem kann im Falle der medizinisch notwendigen Gabe von Medikamenten die Einwilligungsfähigkeit des Demenzkranken eingeschränkt sein, sodass die Einwilligung durch einen gesetzlichen Betreuer notwendig wird. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter (zum Beispiel ein Angehöriger) sein. Es ist ratsam, dass jeder Mensch möglichst frühzeitig einer Person seines Vertrauens eine © WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=