Sozialwegweiser Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Kinder sollen möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildung erhalten. Dazu gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Die speziell zugeschnittenen Leistungen bieten Kindern und Jugend- lichen Möglichkeiten, an Bildungs- und Förderangeboten im schulischen, sozialen und kulturellen Bereich teilzunehmen. Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes im Überblick 1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe (außer Taschengeld) übernommen. 2. Persönlicher Schulbedarf Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug, Schreibmaterialien usw.) insgesamt 150 EUR pro Schuljahr. Die Zahlung erfolgt in Höhe von 100 EUR für das erste Schulhalbjahr jeweils zum 01.August und in Höhe von 50 EUR für das zweite Schulhalbjahr jeweils zum 01. Februar. 3. Lernförderung Schülerinnen und Schüler, welche nicht über ein aus- reichendes Leistungsniveau verfügen, können eine angemessene Lernförderung erhalten, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine Versetzungsgefährdung kommt es nicht an. 4. Gemeinschaftliches Mittagessen Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, werden die Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung übernommen. 5. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern sowie vergleichbare ange- leitete Aktivitäten können monatlich bis zu 15 EUR be- rücksichtigt werden. Der Betrag kann auch während des Bewilligungszeitraumes angespart und ein- oder mehrmalig für organisierte Freizeiten wie Ferienlager, Jugendweihe- fahrten usw. bis zum Erreichen der Budgetgrenze verwandt werden. Wer hat Anspruch? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Familien Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld beziehen. Eine Berechtigung kann ebenfalls bestehen, wenn keine dieser Leistungen bezogen wird, aber durch die Bedarfe für Bildung und Teilhabe eine Hilfebedürftigkeit erst ausgelöst wird. Die Altersgrenze für fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes liegt bei 25 Jahren, für die Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit bei 18 Jahren. Wer ist Ansprechpartner? Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter KomBA-ABI. Die Leistungen können entweder direkt beim Jobcenter oder in den Bürgerbüros des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie bei der Wohngeldstelle geltend gemacht bzw. beantragt werden. Bildung und Teilhabe für alle Kids und Jugendliche Weitere Informationen und alle notwendigen Formulare zum Download unter www.komba-abi.de

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