Familienwegweiser für den Landkreis Kusel

40 Trennungs- und Scheidungsberatung Der Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Kusel bietet Beratung inFragen des partnerschaftlichen Zusammenlebens, der Bewältigung von Familien­ konflikten und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht. Jugendsozialarbeit an Schulen Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine intensive Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Sie hat zum Ziel, die Kinder und Jugendlichen inner­ halb der Schule bei der Bewältigung von Problemen zu unterstützen, zu beraten und zu vermitteln. Die Angebote der Jugendsozialarbeit können von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrer / -innen kostenlos, freiwillig und auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren Wenn Kinder und Jugendliche straffällig werden, steht ihnen die Jugend­ gerichtshilfe zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Die Jugendgerichtshilfe ist während des gesamten Verfahrens beteiligt und vermittelt weiterführende Hilfen, wie beispielsweise soziale Trainingskurse. Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat. Manchmal ist die Situation in der Familie aber so verfahren, dass sie allein nicht mehr weiter wissen. Dann kann der ASD helfen. Die Fach- kräfte vermitteln in Konfliktsituationen, beraten bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und informieren über weitergehende Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützung. Hilfen zur Erziehung Einige Eltern brauchen eine Zeit lang intensivere Hilfe bei der Erziehung. Die Arbeit der Fachkräfte im ASD zielt darauf ab, die Eltern so zu unterstützen, dass sie mit ihren Kindern und als Familie auf Dauer zurechtkommen. Manch- mal ist ein weiteres Zusammenleben mit der Familie leider nicht möglich. Dann sucht das Jugendamt unter Beteiligung der Familie eine geeignete Pflegefamilie für das Kind oder vermittelt es in eine gute Einrichtung. Kinderschutz Kinder haben ein Recht darauf, geborgen und gesund aufzuwachsen. Es ist Auftrag des Jugendamts, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts gehen allen Hinweisen nach, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte und suchen gemein- sam mit den Eltern nach Lösungen. Im äußersten Fall muss das Jugendamt Kinder in Obhut nehmen und sie für eine gewisse Zeit unterbringen, um ihr Wohlergehen sicherzustellen. Die Kinder kehren in die Familie zurück, wenn die Eltern bereit sind, Hilfe anzunehmen und dadurch das Kindeswohl wieder geschützt ist. Nehmen die Eltern keine Hilfe an oder ist trotz Hilfe das Wohl der Kinder auf Dauer gefährdet, entscheidet das Familiengericht über das Sorgerecht und den Lebensort des bzw. der Kinder Gewalt und Missbrauch Die Pflege und Erziehung von Kindern liegen in erster Linie in der Verant- wortung der Eltern. Dennoch muss beim Kinderschutz zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf? Diese Gefährdungseinschätzungen müssen Fachkräfte tagtäglich in oft komplexen familiären Situationen treffen. Dies stellt eine besondere Herausforderung dar. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Anforderungen angemessen und richtig rea­ gieren, muss die Qualität der Arbeit stets überprüft und weiterentwickelt werden. Frauenhäuser bieten misshandelten oder von Misshandlung be- drohten Frauen und Kindern eine vorübergehend schützende Unterkunft und beratende Hilfe. Sie stehen allen Frauen und ihren Kindern offen. In der Westpfalz und im angrenzenden Saarland stehen vier Frauenhäuser mit jeweils 30 Plätzen für Frauen und Kinder zur Verfügung: Ansprechpartnerin für weitere Informationen zu allen oben Themen: Kreisverwaltung Kusel, Kreisjugendamt Trierer Straße 49 – 51, 66869 Kusel Telefon: 06381 424-282 E-Mail: carmen.gutendorf@kv-kus.de Frühe Hilfen Für einen guten Start ins Familienleben informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen beim Kreisjugendamt Kusel Familien über Unterstützungs- und Beratungsangebote. Die Koordi- nierungsstelle ist mit Hebammen, Frühförderstellen Beratungsstellen und anderen Akteuren aus dem Bereich der frühen Hilfen vernetzt. So kann sie frühzeitig die richtigen Hilfen anbieten. Gesundheit / Prävention im Jugendschutz Jugendliche sind vielen Gefahren ausgesetzt, die sie selbst noch nicht

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