Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

Anzeige beim Standesamt 13 Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist auch die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch soll- ten folgende Unterlagen vorgelegt werden: • Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arz- tes. • Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personal- ausweis des Anzeigenden. • Bei Verheirateten ein Auszug aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch vom Standesamt der Ehe- schließung. Das Eheregister beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben. Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. • Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Ster- beurkunde des verstorbenen Partners, bei Geschie- denen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechen- den Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Langen e. V. • Essen auf Rädern • Hausnotruf • Fahrdienste • Hilfe im Alltag 06103 2026200 AWO Langen e. V. Wilhelm-Leuschner-Platz 5 63225 Langen www.awo-langen.de

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