Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

Versicherungen, Vereine, Banken 28 Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postbanken, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständi- gen. Sofern keine Kontovollmacht für einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notars vorlegt. Der Antrag kann entweder beim Nachlass- gericht oder bei einem Notar gestellt werden. In der Pra- xis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zulasten des Kontos des Verstorbe- nen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nach- gewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an denWohnungsvermieter und für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Par- tei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitglied- schaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tod ihres Mitglie- des informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und – bei beson- ders verdienstvoller Tätigkeit – eine Trauerrede gehalten wird. Haushaltsauflösung Rhein-Main Wir nehmen Ihnen jede Arbeit ab! Freundlich, fair, schnell, diskret Haushaltsauflösungen & Nachlassverwertung Antikes, Bücher & Bibliotheken gesucht! Mobil 0173 6610938 Tel. Langen: 06103 280058 E-Mail: antiquariat@klausmaiwald.de Homepage : haushaltsauflösung-rhein-main.de Ankauf durch Antiquariat & Antik K. Maiwald Gartenstraße 8 a • 63225 Langen • Mobil: 0173 6610938

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