Ratgeber für den Trauerfall Friedhof Langen

Nachlass- und Vorsorgeregelungen, Erbschaft 32 Vorsorgeregelung Mit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004 wurde die Absicherung im Todesfall und damit eine rechtzeitige Vorsorge immer wichtiger. Viele Bestatter bieten Vorsor- gevereinbarungen an, in denen alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dinge zu Lebzeiten geregelt wer- den können. Die Vorsorgeregelung gilt sowohl für die Regelung von finanziellen Angelegenheiten als auch für die vorzeitige Festlegung aller Abläufe und Erfordernisse, die mit einer späteren Bestattung zu tun haben können. Immer mehr Menschen nutzen die Gelegenheit, zu Leb- zeiten die Pläne für die eigene Bestattung zu regeln. So bleiben ihre eigenen Wünsche gewahrt – sie suchen sich ihren Sarg oder ihre Urne selbst aus, wählen den Blumen­ schmuck, unterrichten Pfarrer und Redner von ihren Vor- stellungen und gestalten selbst den Ablauf der Trauer­ feier.

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