Familienwegweiser der Stadt Leonberg

© ra2studio · adobestock.com Landesfamilienpass Durch den Landesfamilienpass Baden-Württemberg werden verschiedene Ausflugsziele wie zum Beispiel Burgruinen, Schlösser oder Museen vergünstigt oder kostenfrei angeboten. Antragsberechtigt sind, Familien mit mindestens drei Kindern, Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind und geflüchtete Familien. Außerdem können Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten und mindestens ein Kind haben, den Familienpass beantragen. Infos: www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass Ansprechpartner vor Ort: Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2433, -2437, -2438 E-Mail: m.huttner@leonberg.de l.konz@leonberg.de a.stuber@leonberg.de Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Gebührenbefreiung – Fernsehen, Rundfunk Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Informationen zu Befreiungsgründen, Hinweise zum Ausfüllen des Antrages sowie den Online-Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr erhalten Sie beim ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de Der komplett ausgefüllte Antrag kann auch bei den zuständigen Ansprechpartnern der Stadt Leonberg abgegeben werden. Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2422, -2424 E-Mail: e.kalteis-kacimi@leonberg.de t.bopp@leonberg.de Bürozeiten: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Ortsbehörde für Rentenangelegenheiten Jede Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur auf Antrag gewährt. Um Ihre Rente zu bekommen, müssen Sie daher unbedingt einen Antrag stellen. Danach leitet Ihr Rentenversicherungsträger Ihr Rentenverfahren ein. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungsträger über das Datum Ihres Rentenbeginns und lassen Sie sich die Vor- und Nachteile aufzeigen, die Sie durch eine vorzeitige Inanspruchnahme Ihrer Altersrente haben. Leistungen für Familien 38

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