Seniorenwegweiser der Stadt Leonberg

2.4 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Jede*r kann und sollte vorausschauend für die Wechselfälle des Lebens entscheiden und früh­ zeitig Vorsorge treffen. Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer ande- ren Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne han- deln wird. Patientenverfügung Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behand- lung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Hier können Sie mit einer Patientenverfügung vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Hinweis: Der nächste Verwandte bzw. die Ehefrau / der Ehemann oder die Lebensgefährtin / der Lebensge- fährte kann, wenn Sie selbst durch plötzliche oder altersbedingte Krankheiten oder einen Unfall nicht selbst Dinge regeln bzw. für sich selbst Entschei- dungen treffen können, nicht automatisch für Sie handeln und entscheiden. Deshalb ist es ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. Antworten, Broschüren, Formulare zu rechtlichen Fragen: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Telefon: 030 18580-0 www.bmjv.de Bundesärztekammer www.bundesaerztekammer.de (Grundsätze zur Sterbebegleitung) INSEL Initiative selbst bestimmen vorsorgen Leonberg e. V. In der Au 10, 71229 Leonberg Telefon: 07152 3378610 (Terminvergabe für Beratung) www.insel-leonberg.de Betreuungsverein FISH e. V. Mollenbachstraße 33-35, 71229 Leonberg Telefon: 07152 30799-0 E-Mail: kontakt@fish-ev.de www.fish-ev.de Kreisseniorenrat Böblingen Geschäftsstelle Parkstraße 16 (Landratsamt, Zi A118), 71034 Böblingen Telefon: 07031 663-1234 www.kreisseniorenrat-boeblingen.de 2. Rat und Vorsorge 16 © nmann77 · adobestock.com © maho · adobestock.com

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