Seniorenwegweiser der Stadt Leonberg

Betreuter Fahrdienst Mobil sein auch ohne eigenes Auto bietet ein Fahr- und Begleitdienst, der sich auf die Beförderung und Begleitung von Menschen mit einem Hilfebe- darf spezialisiert hat. Mobiler sozialer Dienst (MSD) Andreas Tafferner Gleiwitzer Straße 25, 71229 Leonberg Telefon: 07152 38131301 www.msd-leonberg.de VK Förderung von Menschen mit Behinderungen gGmbH (T) Eschenriedstraße 42, 71067 Sindelfingen Telefon: 07031 7080-0 www.vk-sindelfingen.de Kostenlose Fahrten bei Merkzeichen „aG” im Schwerbehindertenausweis im Landkreis Böblingen Betreuung Für dementiell veränderte Menschen gibt es auch stundenweise Betreuung zu Hause. (siehe Rubrik 7.2) Häusliche Pflege ist ambulante Pflege bei Ihnen zu Hause. Beratung dazu gibt es bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse, bei Pflegediensten und Pflegestützpunkten. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen wie Verbände, Au- gentropfen oder Wundbehandlung, die nach ärzt- licher Verordnung in Ihrer Wohnung durchgeführt werden können. Sie werden nach SGB V (betrifft Krankenkasse) gewöhnlich kostenfrei erbracht. Holen Sie sich dazu die Verordnung Ihres Arztes, wenn der Weg zur Behandlung zu beschwerlich wird. Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflege- bedürftige Menschen. Dazu gehören Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität, Vorbeugung und die Förderung von Eigenständigkeit. Palliativ Care und Hospiz-Dienst (siehe Rubrik 7.3) Privathaushalt als Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse zwischen Privatpersonen sind nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschrif- ten in Deutschland jederzeit möglich. Das gilt auch für sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ inklusive leichter pflegerischer Tätigkeiten. In jedem Fall gelten die aktuellen Arbeitszeitbestim- mungen. „Mini-Job” Der Mini-Job ist eine geringfügige Beschäftigung – auch im Privathaushalt, bei der das monatliche Entgelt 450 Euro nicht übersteigt bzw. die Be- schäftigung auf zwei Monate / 50 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist. In dieser Form beschäftigen Sie beispielsweise Ihre Reinigungskraft legal. Die Pauschalabgaben in Höhe von 13,7 % des Arbeits- entgelts werden an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See, entrichtet. An- und Abmeldung des Arbeit- nehmers für die Unfall- und Sozialversicherung erfolgt mit dem Vordruck „Haushaltsscheck“. Haushaltshilfe aus dem Ausland Pflegedienste aus den EU-Beitrittsstaaten dürfen ihr Personal vorübergehend ohne Einschränkungen nach Deutschland entsenden. Die Mitarbeiter füh- ren dann auf Anweisung des dortigen Pflegediens- tes vorher festgelegte, auch leichte pflegerische 4. Hilfe, die ins Haus kommt 22 © colourbox.com © mavoimage s · adobestock.com

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