Seniorenwegweiser der Stadt Leonberg

Tätigkeiten in einem deutschen Haushalt durch. Dann gilt für Steuern und Sozialversicherung das Recht des Herkunftslandes. Lassen Sie sich unbe- dingt nachweisen, dass die Haushaltshilfe im Hei- matland angemeldet ist. Vermittlungsbüros findet man über das Internet – in Leonberg hat z. B. die SofiaPflege ihren Sitz. Sie sind Ansprechpartner für den deutschen Haushalt und kooperieren mit der Entsende-Firma im Ausland. SofiaPflege Leonberg (H) Berliner Straße 31, 71229 Leonberg Telefon: 07152 33899-138 Weitere Leistungen: Vermittlung zwischen Entsende-Firmen im Ausland und deutschen Haushalten, 24 h-Pflege zu Hause, Verhinderungspflege 4.2 Informationen für pflegende Angehörige Soziale Absicherung der Pflegepersonen Für Pflegepersonen, die Angehörige bzw. Pflege- bedürftige im Pflegegrad 2 bis 5 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage in der Woche, zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Zusätzlich genießen Pflegepersonen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz umfasst alle Bereiche, die für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Zudem sind die Hilfen bei der Haushaltsführung in den Unfallversicherungsschutz mit einbezogen. Hat die Pflegeperson ihre Beschäftigung wegen der Pflegetätigkeit unterbrochen oder auch ganz aufgegeben, zahlt die Pflegekasse für die Dauer der Pflege auch die Beiträge zur Arbeitslosenver­ sicherung. Entlastungsleistungen Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben bei ambulanter Pflege einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Verhinderungspflege – zeitlich begrenzte Auszeit Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht eine zeitlich begrenz- te Auszeit für Aktivitäten wie einen entspannten Theaterabend oder einen Urlaub. Damit pflegebe- dürftige Angehörige in dieser Zeit weiter zuhause gepflegt werden können, ist es möglich, Verhinde- rungspflege bei der Pflegekasse zu beanspruchen. Kurzzeitpflege Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurz- zeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Während der Kurzzeitpflege wird für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt. Es bestehen auch Kombinationsmöglichkeiten von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. Der Antrag bei der Pflegekasse muss gestellt werden, bevor Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. 23 © colourbox.com © Jean Kobben · adobestock.com

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