Seniorenwegweiser der Stadt Leonberg

6.1 Allgemeine finanzielle Hilfen bei der Stadtverwaltung Gebührenbefreiung – Rundfunk, Fernsehen Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Befreiungen von der Rundfunkgebühren- pflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Informationen und Onlineformular: www.rundfunkbeitrag.de Der Antrag kann auch bei den zuständigen An- sprechpartnern der Stadt Leonberg abgegeben werden. Amt für Jugend, Familie und Schule, Sozialer Dienst Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2422, -2424 Wohngeld Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Es soll den Bürgern helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wer kann Wohngeld beantragen? Wohngeld kann als … J Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder Nutzungsberechtigte von Wohnraum (z. B. Bewohner eines Heimes) oder als J Lastenzuschuss für den Eigentümer eines selbst genutzten Eigenheims oder einer Eigentums- wohnung geleistet werden. Amt für Jugend, Familie und Schule Wohngeldbehörde Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2433, -2437, -2438 E-Mail: a.stuber@leonberg.de l.konz@leonberg.de Schwerbehindertenausweis Als Behinderung wird jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorüber­ gehend zu Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, bezeichnet. Unerheblich dabei ist, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie seit der Geburt besteht. Das Vorliegen und der Grad der Behinderung (GdB) werden von den Landratsämtern in Baden-­ Württemberg auf Antrag festgestellt. Ihr Antrag wird beim Landratsamt Böblingen und dem Versorgungsamt Stuttgart bearbeitet. Zu Ihrer Entlastung können Sie Ihren Antrag im Rathaus Leonberg bei der Ortsbehörde für Rentenangele- genheiten abgeben. Bei Fragen zum Ausfüllen der Anträge hilft Ihnen gerne weiter: Amt für Jugend, Familie und Schule Belforter Platz 1, 71229 Leonberg Telefon: 07152 990-2431 E-Mail: s.horder@leonberg.de 6.2 Hilfen bei der Krankenkasse Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind die gesetzli- chen Leistungen der Krankenkassen festgelegt. Dort oder direkt bei Ihrer Krankenversicherung erfahren Sie, wie hoch Ihre jährliche Belastungs- grenze für Zuzahlungen ist. Übersteigen Ihre Re- 6. Finanzen – Gut zu wissen 28 © giangi555 · adobestock.com © A.R. · adobestock.com

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