Seniorenwegweiser der Stadt Leonberg

Soziale Hilfen nach SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung wird gewährt für J Personen über der Rentenaltersgrenze oder J Personen über 18 Jahre, die aus gesundheitli- chen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und deren Einkommen und Vermögen zur Be- streitung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Um Grundsicherung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen. Hier wird manches zusätzlich berücksichtigt; zum Beispiel wird ein Mehrbedarf angerechnet, wenn im Schwerbehindertenausweis „G“ oder „a G“ ver- merkt ist. Unterhaltspflichtige Angehörige (Eltern/ Kinder) werden erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Hilfe zur Gesundheit wird gewährt für Personen, die nicht krankenversi- chert sind und kein Rückkehrrecht in die letzte ge- setzliche oder private Krankenversicherung haben. Hilfe zur Pflege wird gewährt für Personen, die pflegebedürftig sind und keine oder nicht ausreichende Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen. Die Pflegeleistungen umfassen ab dem Pflegegrad 2 J Pflegeleistungen zu Hause J Finanzierung von Kurzzeitpflege J Pflegehilfsmittel. Bei allen Hilfearten ist zu beachten, dass neben den persönlichen Voraussetzungen auch die wirt- schaftlichen Verhältnisse des Leistungsberechtigten geprüft werden müssen. Eigenes Einkommen und Vermögen ist daher vorrangig zur Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs einzusetzen. Anträge werden beim Landratsamt Böblingen, So- ziale Hilfen, gestellt. Sie können sich die Formulare vom dortigen Sekretariat zusenden lassen (Telefon 07031 663-1140) und den Antrag im Rathaus Leon- berg beim Sozialen Dienst abgeben. Dort erhalten Sie auch Auskünfte. Heimkosten Wenn die Kosten eines Pflegeheims nicht durch den Einsatz der Rente und der Mittel aus der Pfle- geversicherung vollständig gedeckt werden, kön- nen Sie einen Antrag beim Landratsamt auf Über- nahme der „ungedeckten“ Heimkosten stellen. Der Soziale Dienst der Stadt Leonberg berät Sie im Einzelfall, gibt die Anträge aus und leitet diese an das Landratsamt weiter. Achtung: Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit und stellen Sie rechtzeitig im Voraus einen Antrag! 6. Finanzen – Gut zu wissen 30 © dangross · photocase.com © Rido · adobestock.com © monkeybusinessimages · thinkstock.com

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