Seniorenratgeber für den Rhein-Pfalz-Kreis

4.4. Betreutes Wohnen Der Begriff„Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Für ältere Menschen besteht die Möglichkeit, in seniorengerechte (barrierefreie) Wohnungen einzuziehen. Serviceleistungen wie Hausnotruf, Haushaltshilfe oder die Inanspruchnahme eines (hausinternen) Pflegedienstes müssen privat organisiert und zusätzlich finanziert werden. Einige Wohnanlagen befinden sich direkt neben einem Pflegeheim. Es gibt die Wahl, sich eine eigene Wohnung zu kaufen oder eine Wohnung anzumieten. Es ist zu empfehlen, sich vorher bei den verschiedenen Trägern detailliert über Angebote und deren Kosten zu informieren. Es werden oft Wartelisten geführt. 4.5. Wohngemeinschaften Seniorenwohngemeinschaften gibt es als private oder trägergestützte Variante: Senioren mit erhöhtem Versorgungsbedarf gründen in Eigenregie eine Wohngemeinschaft, oder schließen sich speziellen, betreuten Wohngemeinschaften an. Beliebt und weit verbreitet sind auch selbstbestimmte Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Ansprechpartnerin: ●●Bärbel Fritsch Mühlweg 16, 67117 Limburgerhof Telefon: 06236 614 28 4.6. Stationäre Einrichtungen – Seniorenheime In manchen Fällen kann ein pflegebedürftiger, älterer Mensch nicht mehr zu Hause versorgt werden. Pflegeheime bieten eine fachgerechte Rund-um-die-Uhr-Versorgung an. Um eine geeignete Einrichtung zu finden, sind eine rechtzeitige Kontaktaufnahme und ein ausführliches Beratungsgespräch zu empfehlen. ! Informationen zur Anmeldung / Formalitäten und den Leistungen der Pflegeversicherung für eine Heimunterbringung, erteilen neben den Einrichtungen die örtlichen Sozialämter (siehe 1.2.), die Pflegestützpunkte (siehe 2.2.) und die Ansprechpartner /-innen der Kreisverwaltung (siehe 1.4.) © Seniorenbüro Rhein-Pfalz-Kreis 4. SENIORENGERECHTES WOHNEN MIT UND OHNE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT 27

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