Seniorenratgeber für den Rhein-Pfalz-Kreis

des Landespflegegesetzes sind. Bei Heimunterbringung besteht kein Anspruch auf diese Leistung. 9.5. Weitere Leistungen Wohngeld Bei vielen älteren Menschen ist die Wohnungsmiete der größte Posten im Haushaltsbudget. Gerade bei geringem Einkommen, kann ein Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) gestellt werden. Für die Antragsannahme ist die Gemeindeverwaltung zuständig (siehe unter 1.2.). Anforderungen: • Meldebescheinigung (Wohnort) • Mietvertrag und ggf. die letzte Mieterhöhung • Einkommensnachweise ! Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Sozialabteilung der Kreisverwaltung (siehe 1.1.) zur Verfügung Rundfunkgebühren Abweichend vom Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. ! Ausführliche Informationen zu Gebührenbefreiungen erteilt die Verbraucherberatung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Ludwigshafen: Telefon: 0621 51 21 45 oder Mainz: Telefon: 06131 28 48 41 9.6. Sozialkaufhäuser Sozialkaufhäuser sind gemeinnützige Projekte, welche Sachspenden in Form gut erhaltener Gebrauchtwaren annehmen und zu günstigen Konditionen weitergeben. Im Sozialkaufhaus werden gut erhaltene Kleidungsstücke, Haushaltsgegenstände, Bücher sowie funktionstüchtige Elektrogeräte und erhaltene Möbelstücke angeboten. Der Verkauf ist offen für alle. ! In einigen Gemeinden des Rhein-PfalzKreises befinden sich Kleiderkammern deren Öffnungszeiten regelmäßig in den Amtsblättern veröffentlicht werden. ●Sozialkaufhaus„Warenkorb“ Speyer Friedrich-Ebert-Straße 2 b, 67346 Speyer Telefon: 06232 2940 65 E-Mail: Warenkorb.Speyer@caritas-speyer.de ●Das gewerbliche Sozialkaufhaus in Ludwigshafen Brüsseler Ring 65, 67069 Ludwigshafen Telefon: 0621 39258670 E-Mail: ludwigshafen@help2007.com ●Lebenszeit Service Recycling Kaufhaus Mo. – Fr. 13:00 – 17:00 Uhr Berthold-Schwarz-Straße 35, 67063 Ludwigshafen Telefon: 0176 826 23 100 9. FINANZIELLE HILFEN, VERGÜNSTIGUNGENUND LEISTUNGEN 54

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