Seniorenwegweiser für die Stadt Lüdinghausen

33 Soziales Hilfen für Gehörlose Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen PariSozial Münsterland gGmbH Wiesenstraße 14, 48653 Coesfeld Jennifer Moers, Sozialpädagogin Mobil: 0173 2752728 E-Mail: moers@parisozial-muensterland.de www.parisozial-muensterland.de Sprechzeiten: Di. 15:00 – 17:00 Uhr und nach Vereinbarung Hilfen für Behinderte allgemein In unseremWegweiser können die zahlreichen Hilfen für Behinderte nicht umfassend dargestellt werden. Einen guten Überblick finden Sie im Internet unter: www.familienportal.de. Hier informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die unterschiedlichen Hilfen und Unterstützungen. Schwerbehindertenausweis Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie viele Vorteile wahrnehmen – ob auf der Arbeit, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Entscheidend hierfür sind die Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis. Für Lüdinghausen ist das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld zuständig. Es prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Ausweis erhalten können. Gesundheitsamt Kreis Coesfeld Friedrich-Ebert Straße 7, 48653 Coesfeld Marlies Goralski, Tel. 02541 185421 Ralf Jebing, Tel. 02541 185426 Birgit Koyro, Tel. 02541 185424 www.serviceportal.kreis-coesfeld.de Hilfen für Behinderte und Eingeschränkte Hilfen für Blinde Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Amt für soziale Sicherung Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die Gelder vom LWL sollen diese Ausgaben ausgleichen. Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt. Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 694,68 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 347,94 Euro. Stark hörgeschädigte, hochgradig sehbehinderte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro. Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden. Weitere Informationen gibt es unter lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe. Blickpunkt-Auge-Beratungsstelle Dülmen Blinden- und Sehbehindertenvereine in NordrheinWestfalen Coesfelder Straße 36, 48249 Dülmen Lage im Gebäude: Overberg Passage Telefon: 02594 7009521 E-Mail: i.hams@blickpunkt-auge.de www.blickpunkt-auge.de Sprechzeiten: Letzter Mo. im Monat 10:00 – 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. www.dbsv.org © Halfpoint - stock.adobe.com © Pixel-Shot - stock.adobe.com

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