Älter werden in Lünen

56 Weitere Beratungs- und Hilfsangebote Mitwirkung anderer Menschen angewiesen sind. Für diesen Ausnahmefall können Sie Vorsorge treffen: Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einem Menschen, dem Sie Ihr volles Vertrauen entgegen- bringen, das Recht, für Sie Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich oder Ihrem Vermögens- bereich zu treffen, wenn Sie es selber nicht mehr können. Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmäch- tigter ist dadurch im Notfall für Sie verantwortlich und sofort handlungsfähig. Mit der Patientenverfügung können Sie Ihre eige- nen Wünsche für eine medizinische Behandlung festlegen, falls Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, sich eine Meinung zum Verfahren zu bilden und Ihren Willen zu äußern. Die Patien- tenverfügung sollte alle zwei Jahre durch erneute Unterschrift aktualisiert werden. Sofern Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen kön- nen oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, mit der Betreuungsverfügung eine Person vorzuschla- gen, die durch das Amtsgericht / Betreuungsgericht als Ihre Betreuerin oder Betreuer ernannt werden soll, wenn der Notfall eingetreten ist. Weitere Informationen und eine allgemeine Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungs- verfügung – keine Rechtsberatung! – erhalten Sie bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen im Rat- haus, Erdgeschoss, Raum 29 – 31. Eine inhaltliche Beratung zur Patientenverfügung wird seitens der Betreuungsstelle nicht durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit, die Unterschrift Ihrer ausgefüllten Vorsorgevollmacht dienstags oder donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder bei Bedarf zu einem gesondert vereinbarten Termin bei der Betreuungsstelle der Stadt Lünen be­ glaubigen zu lassen. Zur Beglaubigung ist die Vorlage des Personal- ausweises erforderlich. Die Beglaubigungsgebühr beträgt pro Vorsorgevollmacht 10,– E . Formulare für die genannten Verfügungen bzw. Vollmachten können im Internetauftritt der Stadt Lünen bzw. ausgedruckt oder bei der Betreuungs- stelle direkt angefordert werden. www.luenen.de/rathaus/was-finde-ich-wo/ dienstleistungen/betreuungsstelle-14543/ Zudem sind die Vordrucke auch beim Service-Point, der Informationsstelle im Erdgeschoss des Rat- hauses, erhältlich. Beratung in Fragen der rechtlichen Betreuung Eine rechtliche Betreuung kann für volljährige Menschen in Frage kommen, die seelisch, geistig oder körperlich behindert oder psychisch erkrankt sind und deshalb ihre Angelegenheiten nicht mehr in ausreichendem Maße selbst regeln können und keinen Bevollmächtigten mit den entsprechenden Aufgaben betraut haben. Beratung und Unterstützung zum Thema recht­ liche Betreuung sind erhältlich in der Betreuungsstelle der Stadt Lünen Willy-Brandt-Platz 1 44532 Lünen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Buchstaben A bis I: Ulrike Kruthoff Rathaus, EG, Zimmer 29 Telefon: 02306 / 104 - 15 29 E-Mail: ulrike.kruthoff.24@luenen.de Buchstaben J bis Q: Sabine Nobbe Rathaus, EG, Zimmer 30 Telefon: 02306 / 104 - 14 74 E-Mail: sabine.nobbe.24@luenen.de Buchstaben R bis Z: Onkar Landsiedel Rathaus, EG, Zimmer 31 Telefon: 02306 / 104 - 15 28 E-Mail: onkar.landsiedel.24@luenen.de AWO Betreuungsverein AWO Zentrum Lippeaue Marie-Juchacz-Straße 1 a 44536 Lünen Ansprechpartnerin: Petra Grothaus Telefon: 02306 / 30 67 013 E-Mail: betreuungsverein@awo-rle.de

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