Älter werden in Lünen

61 Am Ende des Lebens Bestattungsvorsorge können bereits zu Lebzeiten Festlegungen zur eigenen Bestattung mit einem Bestattungsunternehmen getroffen werden. Alle im Sterbefall wichtigen Unterlagen, wie Personenstandsurkunden, Versicherungen, Renten, Verträge etc., können ebenfalls schon so vor­ bereitet werden, dass die Angehörigen diese nicht später selbst zusammentragen oder gar suchen müssen. Die eigenen Vorstellungen, beispielsweise zur Bestattungsart, dem Ort der Bestattung und der individuellen Gestaltung der Bestattung, können so verbindlich für die Vertragspartner und für die Hinterbliebenen festgelegt werden. Weiterhin ist es auch möglich, die Grabpflege mit einer Friedhofsgärtnerei vorab zu vereinbaren und ebenfalls verbindlich vertraglich zu regeln. In beiden Fällen werden die vorab gezahl- ten Geldleistungen auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Auch Sterbegeldversicherungen, ob bestehende oder Neuverträge, können zur Absicherung der Bestattungsvorsorge genutzt werden. Diese mit Bestattern bzw. Friedhofsgärtnereien abgeschlossenen Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod des / der Vorsorgenden hinaus. Auch wenn im Falle einer Pflege­ bedürftigkeit staatliche Hilfen benötigt werden, ist das eingezahlte Geld geschützt. Foto: Annette Goebel, Stadt Lünen Weitere Informationen erhalten Sie bei allen Bestattern und Friedhofsgärtnereien sowie beim Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., auch im Internet unter www.bestatter.de Bestattungen • Vorsorge Kirchhof-Merten Altstadtstraße 19-21 44534 Lünen Telefon (02306) 9 42 30 30 www.kirchhof-merten.de Alles geregelt wissen - Kostenlose Beratung bei uns oder bei Ihnen zu Hause auch die letzten Dinge... Sprechen Sie mit uns !

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=