Älter werden in Lünen

62 Was tun im Trauerfall? Es sind zunächst folgende Schritte wichtig: • ist der Sterbefall zu Hause eingetreten, den Hausarzt benachrichtigen. Dieser stellt den Totenschein aus. Sollte dieser nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den Hausärztlichen Notdienst (Telefon: 116 117). In akuten Situa­ tionen bitte sofort den Notarzt unter Telefon 112 verständigen. • ist der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, wird der Arzt von der Einrichtung verständigt. Diese stellt auch eine für das Standesamt notwendige Sterbefall- anzeige aus. • nächste Angehörige unterrichten • Bestattungsunternehmen einschalten Um die Beerdigung zu regeln, müssen folgende Aufgaben zeitnah erledigt werden: • Meldung des Todes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Sterbeorts. Dazu sind folgende Unterlagen der / des Ver- storbenen, neben dem Personalausweis der / des Anzeigenden, mitzubringen: • Totenschein des ausstellenden Arztes • Personalausweis des / der Verstorbenen • Sterbefallanzeige, wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten ist. Folgende Personenstandsurkunden werden eben- falls benötigt: • bei Ledigen die Geburtsurkunde • ist oder war die / der Verstorbene verheiratet bzw. verpartnert, die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde. Ist die Ehe aufgelöst durch • Tod der Partnerin bzw. des Partners – zusätzlich dessen /deren Sterbeurkunde • Scheidung /Auflösung – zusätzlich das rechts- kräftige Scheidungs- bzw. Auflösungsurteil. Bei Personenstandsurkunden aus dem Ausland, die nur in Landessprache vorliegen, sind zusätzlich deutsche Übersetzungen erforderlich. Auch Erklärungen zur Namensführung in Deutschland sind für eine korrekte Beurkundung wichtig. Fehlende Personenstandurkunden aus dem Inland und fehlende Übersetzungen kann das Bestat- tungsunternehmen für Sie zeitnah beschaffen. • Pfarrerin oder Pfarrer oder Trauerrednerin / Trauredner kontaktieren • Grabstelle beim zuständigen Friedhofsträger (Stadt, Kirchengemeinde) aussuchen und unter Vorlage der Sterbeurkunde für die Bestattung, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden • gegebenenfalls Todesanzeige aufgeben und Trauerkarten erstellen • Kaffeetafel bestellen • Trauerfloristik bestellen • Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: – Renten- und Lebensversicherung, – Sterbe- und Krankenkasse der / des – Verstorbenen • Mitteilung an entsprechende Banken / Sparkassen • Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht • Kündigung laufender Verträge, Telefon, Rund- funkbeitrag, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen (z. B. Gewerk- schaft), denen die / der Verstorbene angehört hat. All diese Formalitäten nimmt Ihnen in der Regel das Bestattungsunternehmen ab und berät Sie zu sämtlichen Fragen. Sie können diese Aufgaben aber auch selbst übernehmen. Am Ende des Lebens Trauerhalle Brambauer, Foto: Stadt Lünen, Abt. Stadtgrün

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