Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Moers

13 Landschaftsverband Rheinland Fachbereich Soziale Entschädigung Kennedy-Ufer 2 Tel. 02 21 / 809-54 01 50679 Köln Fax 02 21 / 809-54 02 E-Mail: ser@lvr.de www.lvr.de ËËGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher. Die Leistungen können Menschen erhalten, die das gesetzliche Rentenalter erreicht oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente ist nicht Voraussetzung. Ob ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, prüft der Fachdienst Soziales. Sie können dort einen Antrag stellen und sich ausführlich beraten lassen. Die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung geben Auskunft und nehmen Anträge ebenfalls entgegen. Stadt Moers – Fachdienst Soziales – Grundsicherungsstelle Telefon A – Bur Frau Langenohl 0 28 41 / 201-763 Bus – Gel Frau von der Lippe 201-829 Gem – Heim Frau Bader 201-805 Hein – Kei Frau Ritter 201-767 Kej – Lan Frau Kienapfel 201-807 Lao – Ot Frau Machnik 201-820 Ou – Sa Herr Röll 201-842 Sb – Su Herr Rzytki 201-448 Sv – Wd Frau Körschen 201-832 We – Z Herr Schneider 201-826 Fax 0 28 41 / 201-169 60 E-Mail: soziales@moers.de ËËSozialhilfeleistungen Aufgabe der Sozialhilfe ist es, Menschen ohne Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zu helfen, die in Not oder in eine Situation geraten, die sie nicht aus eigener Kraft überwinden können. Sozialhilfe gibt es als Geldleistung, als Sachleistung, als persönliche Hilfe oder allgemein durch ËËHilfen für Gehörlose/Gehörlosengeld Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Einen Antrag können Sie beim Landschaftsverband Rheinland stellen. Kontakt: s.o. ËËGebührenermäßigung: Radio und Fernsehen Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist, können Sie den ermäßigten Rundfunkgebührenbetrag in Höhe von 6,12 Euro beantragen. Anträge können beim Bürgerservice gestellt werden. Blindtaube Menschen sind von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Bürgerservice Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201-648 47441 Moers Fax 0 28 41 / 201-16 102 E-Mail: buergerservice@moers.de www.moers.de Öffnungszeiten: siehe Seite 6 ËËErmäßigung der Telefongebühren (Sozialtarif) Informationen zum Sozialtarif erhalten Sie bei der Deutschen Telekom AG im Telekom Shop Moers Homberger Str. 4 Tel. 0 28 41 / 1 60 55 47441 Moers Mo.–Fr. 9.30–18.30 Uhr, Sa. 9.30–15.30 Uhr GGBarrierefrei zugänglich. ËËSoziales Entschädigungsrecht Für die Gewährung von Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) ist der Fachbereich 54 – Soziale Entschädigung des Landschaftsverbandes Rheinland in Köln zuständig. Informationen und Anträge auf Leistungen erhalten Sie beim

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