Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Moers

15 Stadt Moers – Betreuungsstelle Rathausplatz 1 47441 Moers E-Mail: dagmar.broecking@moers.de Tel. 0 28 41 / 201-864 sandra.grefraths@moers.de 0 28 41 / 201-260 sascha.angenendt@moers.de 0 28 41 / 201-656 baerbel.keller@moers.de 0 28 41 / 201-262 www.moers.de Fax 0 28 41 / 201-16 262 Hausbesuche möglich. Betreuungsvereine gibt es bei der Arbeiterwohlfahrt, bei der Diakonie Kirchenkreis Moers, beim Sozialdienst Katholischer Frauen Moers e. V. und beim Sozialdienst Katholischer Männer Moers- Xanten e. V. ËËSteuererleichterungen Auf der Grundlage des Schwerbehindertenausweises können eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen geltend gemacht werden. Informationen dazu erhalten Sie beim Fachbereich Soziales des Kreises Wesel – Schwerbehindertenausweise – und beim Finanzamt Kamp-Lintfort Südstr. 11 Tel. 0 28 42 / 12 10 47475 Kamp-Lintfort Fax 08 00 / 100 92 67 51 19 www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/ finanzamt-kamp-lintfort GGBarrierefrei zugänglich. ËËRechtsfragen In manchen Situationen ist juristischer Beistand nötig. Bei geringem Einkommen haben Sie evtl. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe. Auskünfte erteilen das Amtsgericht und Rechtsanwälte. Oft können Schiedsleute in einem Streitfall schlichten; Informationen erteilt das Amtsgericht oder der Fachdienst Ordnung der Stadt Moers. Amtsgericht Moers Haagstr. 7 Tel. 0 28 41 / 18 06-0 47441 Moers Fax 0 28 41 / 18 06-30 14 E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de www.ag-moers.nrw.de GGBarrierefrei über den gebäudeeigenen Parkplatz zugänglich. Stadt Moers – Fachdienst Ordnung Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201-617 47441 Moers Fax 0 28 41 / 1 66 38 E-Mail: ordnung@moers.de ËËGesetzliche Betreuung Wenn Erwachsene ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können, kann das Gericht eine/n Betreuer/-in bestellen. Dies können Angehörige sein oder professionelle Betreuer/-innen. Die Betreuungsstelle der Stadt Moers und die Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände und Sozialdienste beraten auch über Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. © colourbox.de

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