Ratgeber für Menschen mit Behinderung der Stadt Moers

21 Fachdienst Schule Rathausplatz 1 Tel. 0 28 41 / 201-618 47441 Moers Fax 0 28 41 / 201-16 236 Kontakt: Frau Wewer E-Mail: andrea.wewer@moers.de www.moers.de ËËGrundschulen An allen Schulen der Primarstufe im Schulträgerbereich der Stadt Moers ist Gemeinsames Lernen für die Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ sowie „Emotionale und soziale Entwicklung“ eingerichtet. Darüber hinaus wurden folgende Grundschulen zusätzlich zu den oben genannten Förderschwerpunkten als Schwerpunktschulen für die Förderschwerpunkte „Autismus-Spektrum-Störung“ sowie „Geistige Entwicklung“ eingerichtet. Gemeinschaftsgrundschule Regenbogenschule Hinter dem Acker 70 Tel. 0 28 41 / 4 29 00 47445 Moers Fax 0 28 41 / 94 15 77 E-Mail: info@regenbogenschule.de www.regenbogenschule.de Gemeinschaftsgrundschule Uhrschule Bismarckstr. 36 Tel. 0 28 41 / 50 81 50 47443 Moers Fax 0 28 41 / 88 71 41 E-Mail: uhrschule@t-online.de www.uhrschule.de Alle Grundschulen sind barrierefrei zugänglich und wurden bzw. werden sukzessive mit entsprechenden Inklusionsräumen ausgestattet. Eine Liste aller Moerser Grundschulen finden Sie hier: www.moers.de/kultur-bildung/schulenmoers/grundschulen Kath. integrative Kindertageseinrichtung St. Martin An der Sandkull 102 Tel. 0 28 41 / 7 21 60 47445 Moers Fax 0 28 41 / 8 81 60 83 E-Mail: kita.stmartin-repelen@bistum-muenster.de www.st-martinus-moers.de GG Barrierefrei zugänglich. Barrierefreie WCs für Kinder. Städtische Integrative Kindertageseinrichtung Lockertstr. 2, 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 5 45 17 E-Mail: kita.lockertstrasse@moers.de www.moers.de GGBarrierefrei zugänglich. Barrierefreie WCs für Kinder. Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Wesel e. V. Kindertageseinrichtung mit heilpäd. Gruppe Jungbornstr. 50 Tel. 0 28 41 / 7 20 10 47445 Moers E-Mail: kita.jungbornstr@awo-kv-wesel.de www.awo-kv-wesel.de GG Barrierefrei zugänglich. Barrierefreies WC. ËËSchule Durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die Grundlage für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen an Regelschulen geschaffen. Danach haben Eltern von Kindern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, einen Rechtsanspruch darauf, dass ihnen mindestens eine allgemeine Schule für ihr Kind als Lernort vorgeschlagen wird. Weitere Informationen hierzu bietet das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.schulministerium.nrw/schule-bildung/ bildungsthemen/inklusion Bei Fragen rund um das Thema Inklusion an Moerser Schulen hilft Ihnen die Inklusionsbeauftragte der Stadt Moers gerne weiter.

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