Ein Leben lang zu Hause wohnen im Unstrut-Hainich-Kreis

Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Thüringer Barrierere­ duzierungsprogramm – ThürBarR Der Freistaat Thüringen fördert Maß­ nahmen zur Reduzierung von Barrieren und des barrierefreien Umbaus in be­ stehenden Miet- und Genossenschafts­ wohnungen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 Euro je Wohnung. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon: 0361 37700 Fax : 0361 37737190 E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/tlvwa Modernisierung von Mietwohnungen der Wohnungsgesellschaften Verbesserung der allgemeinen Wohn­ verhältnisse Zinsverbilligtes Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten Beispiel: Bei einer Belegungsbindung von 10 Jahren kann eine Wohnung mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden www.wohnen.bayern.de Bayer. Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG); aktuelle Zinssätze unter: www.bayernlabo.de Merkblatt: www.stmi.bayern.de/ assets/stmi/buw/wohnen/merkblatt_ mietwohnraumfoerderung.pdf Pflegekassen Wohnumfeldverbessern­ de Maßnahmen Pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro (bis 16.000 Euro wenn mehrere An­ spruchsberechtigte zusammen wohnen). Gefördert werden Maßnahmen der Anpassung des Wohnumfelds an die besonderen Belange des Pflege- oder Betreuungsbedürftigen, z. B. Badum­ bau, Türverbreiterungen, fest installier­ te Rampen und Treppenlifte usw. Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das Bundesgesundheitsministerium bie­ tet online Broschüren zur Pflege- und Krankenversicherung www.bmg.bund.de Rentenversicherungs- träger (für Angestellte) Agentur für Arbeit Erhaltung der Selbstständigkeit und der Arbeitskraft zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung www.deutsche-rentenversicherung.de Berufsgenossen­ schaften Beschaffung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung • bei Umbaumaßnahmen bis zu 100 Prozent • bei Neubau zinsgünstiges Darlehen in angemessener Höhe Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeit- geber nach der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft Stiftungen Je nach Stiftungszweck, hier: selbstständige Lebensführung • individuelle Förderung • Geldspenden/Beihilfen www.stiftungsindex.de Sozialhilfe Zuschuss im erforderlichen Umfang Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Geringfügige Änderungen sind möglich. 31 Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

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