Ein Leben lang zu Hause wohnen im Unstrut-Hainich-Kreis

Die Überleitung in die Pflegegrade Das bisherige System der Pflegestufen wird in fünf Pfle­ gegrade überführt. Die Überleitung erfolgt automatisch. Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschrän­ kungen gilt die Regel „+1“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden ab 2017 0 1 I 2 II 3 III 4 III (Härtefall) 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskom­ petenz gilt die Regel „+2“ In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden ab 2017 1 0 2 I 3 II 4 III 5 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Alle Leistungen ab 2017 im Überblick In den Pflegegrad 1 werden ab 2017 erstmals Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchti­ gungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in am­ bulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflege­ einrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, dass wenn sich der Pflegegrad erhöht, der Eigenanteil deswegen nicht steigt. Darüber hinaus gilt ein Bestandschutz: Falls Pflegebedürftige nach der Neuregelung nur noch An­ spruch auf geringere Leistungen der Pflegversicherung hätten, wird dieser Differenzbetrag durch die Pflegekasse gedeckt. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeits­ begriffs haben mehr Menschen einen Anspruch auf Pflegeleistung. Daraus ergibt sich ein Anstieg des Beitragssatzes der Pflegeversicherung ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 689 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit © Ocskay Bence / Fotolia 36 Hilfe und Unterstützung AMBULANTER HOSPIZ- UND PALLIATIVBERATUNGSDIENST UNSTRUT-HAINICH-KREIS Malteser Hilfsdienst e. V. Diözese Erfurt Bärbel Stoll Ammerstraße 99 99974 Mühlhausen Telefon: 03601 8882915 Mobil: 0151 65826433 Mail: baerbel.stoll@malteser.org www.malteser-muehlhausen.de

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