Seniorenratgeber Landkreis Unstrut-Hainich

Pflegegrade Pflegegeld (ab 01.01.2024) Pflegesachleistung (ab 01.01.2024) Kurzzeitpflege (pro Jahr) Tages- und Nachtpflege (teilstationär) Vollstationäre Pflege Pflegegrad 1 125 Euro Pflegegrad 2 332 Euro 760 Euro 1.774 Euro 689 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 572 Euro 1.431 Euro 1.774 Euro 1.298 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 764 Euro 1.778 Euro 1.774 Euro 1.612 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 946 Euro 2.200 Euro 1.774 Euro 1.995 Euro 2.005 Euro Hinweis: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie Tages- / Nachtpflege, außerdem für besondere Angebote der Pflegedienste sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuung, Entlastung Pflegender oder Pflegebedürftiger). Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils in der vollstationären Pflege Am 1. Januar 2022 wurde eine Zuschussregelung für pflegebedingte Eigenanteile eingeführt. Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. So erhalten Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 einen Leistungszuschlag in Höhe von 5 Prozent. Pflege- bedürftige, die seit mehr als zwölf Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, bekommen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent (siehe Tabelle). Bereits vorhandene Versorgungszeiten werden angerechnet. Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege Entlastung durch Reform in Prozent Ab dem 1. Januar 2024 ab dem 1. Monat 5 15 mit mehr als 12 Monaten 25 30 mit mehr als 24 Monaten 45 50 mit mehr als 36 Monaten 70 75 Nicht nur Unfälle und Krankheiten, sondern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen, können zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Interesse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt werden können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen Wänden von einem Angehörigen oder einer Angaben ohne Gewähr; Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Quelle: Bundesministerium für Gesundheit 47 PFLEGE

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