Aktiv für Münchens Senioren
41 Beratung, Hilfe und Finanzen Dieser Ausweis wird vermögens- und ein- kommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. Daher ist es not- wendig, dass außergewöhnlich Gehbe- hinderte und blinde Menschen (Merkmal „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehinderten- ausweis) einen Parkausweis beantragen. Diejenigen ohne einen Führerschein können dennoch diese Ausnahmegeneh- migung erhalten, die für den jeweiligen Fahrer gilt. Der EU-einheitliche Parkaus- weis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Befreiung/Ermäßigung von der Rund- funkbeitragspflicht (früher GEZ) Manche Personenkreise können eine Befreiung oder Ermäßigung der Rund- funkbeitragspflicht beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service od er un- ter der Telefonnummer 0185 99950400. Ermäßigung von Telefongebühren Die Telekom überlässt bestimmten Per- sonengruppen einen Sozialtarif. Diese Vergünstigung gilt für das Telekom-Netz. Der Sozialtarif umfasst ein freies Telefo- nieren im Rahmen einer festgelegten Wohngeld Wohngeld kann als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lastenzuschuss für den Ei- gentümer eines Hauses/einer Wohnung gewährt werden. Ob ein Wohngeld anspruch besteht, ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung. Pflegewohngeld Für Bewohner von Senioren- und Alten- pflegeheimen kann auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser Antrag auf Pflegewohngeld wird über die jewei- lige stationäre Einrichtung beim Amt für Soziale Angelegenheiten gestellt. Mieterberatung Sollten sich für Mieter Fragen zum Miet- recht ergeben, berät der Mieterverein seine Mitglieder kostenlos. So können unter anderem ungerechtfertigte Kündi- gungen und Mieterhöhungen rückgängig gemacht werden. Wohnberechtigungsschein Um eine preiswerte Wohnung zu mie- ten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, wird ein Wohnberechti- gungsschein benötigt. Der Wohnberechti- gungsschein ist einkommensabhängig. Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körper- lichen, geistigen oder seelischen Behin- derung können einen Antrag auf Fest- stellung des Grades der Behinderung stellen.
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