Aktiv für Münchens Senioren

41 Beratung, Hilfe und Finanzen Dieser Ausweis wird vermögens- und ein- kommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt. Besondere Parkberechtigung für schwerbehinderte Menschen Der Schwerbehindertenausweis ersetzt nicht den Parkausweis. Daher ist es not- wendig, dass außergewöhnlich Gehbe- hinderte und blinde Menschen (Merkmal „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehinderten- ausweis) einen Parkausweis beantragen. Diejenigen ohne einen Führerschein können dennoch diese Ausnahmegeneh- migung erhalten, die für den jeweiligen Fahrer gilt. Der EU-einheitliche Parkaus- weis für schwerbehinderte Menschen ist gebührenfrei. Das Mitbringen eines aktuellen Lichtbildes und die Vorlage des Schwerbehindertenausweises sind erforderlich. Befreiung/Ermäßigung von der Rund- funkbeitragspflicht (früher GEZ) Manche Personenkreise können eine Befreiung oder Ermäßigung der Rund- funkbeitragspflicht beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de/service od er un- ter der Telefonnummer 0185 99950400. Ermäßigung von Telefongebühren Die Telekom überlässt bestimmten Per- sonengruppen einen Sozialtarif. Diese Vergünstigung gilt für das Telekom-Netz. Der Sozialtarif umfasst ein freies Telefo- nieren im Rahmen einer festgelegten Wohngeld Wohngeld kann als Mietzuschuss für den Mieter oder als Lastenzuschuss für den Ei- gentümer eines Hauses/einer Wohnung gewährt werden. Ob ein Wohngeld­ anspruch besteht, ist abhängig von der Höhe des Einkommens, der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung. Pflegewohngeld Für Bewohner von Senioren- und Alten- pflegeheimen kann auch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser Antrag auf Pflegewohngeld wird über die jewei- lige stationäre Einrichtung beim Amt für Soziale Angelegenheiten gestellt. Mieterberatung Sollten sich für Mieter Fragen zum Miet- recht ergeben, berät der Mieterverein seine Mitglieder kostenlos. So können unter anderem ungerechtfertigte Kündi- gungen und Mieterhöhungen rückgängig gemacht werden. Wohnberechtigungsschein Um eine preiswerte Wohnung zu mie- ten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist, wird ein Wohnberechti- gungsschein benötigt. Der Wohnberechti- gungsschein ist einkommensabhängig. Schwerbehindertenausweis Menschen mit einer dauernden körper- lichen, geistigen oder seelischen Behin- derung können einen Antrag auf Fest- stellung des Grades der Behinderung stellen.

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