Aktiv für Münchens Senioren

48 Pflege Pflegearten Nicht nur Unfälle und Krankheiten, son- dern auch altersbedingte körperliche und psychische Beeinträchtigungen kön- nen zu erheblichen Problemen bei der Alltagsbewältigung führen. Ganz im Inte- resse der Betroffenen gibt es verschiedene Pflegearten, die zu Hause oder in einer professionellen Einrichtung genutzt wer- den können. Ob Sie als pflegebedürftige Person in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen oder einer ausgebildeten Pflegekraft versorgt werden oder ob Sie eine stationäre Einrichtung besuchen, hängt in erster Linie von Ihrer Entschei- dung ab. Dabei kommen verschiedene Faktoren ins Spiel, wie der Grad der Pflege- bedürftigkeit, die Höhe der Pflegekosten und die bauliche Beschaffenheit der eige- nen Wohnung. Pflegegrade und Leistungen In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber be- reits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohn- gruppenzuschlag in ambulant betreu- ten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrich- tungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenantei- le ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungs- betrag ambulant (zweckge- bunden) Leistungs­ betrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 1.125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 0.689 Euro 125 Euro 1.770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.298 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.612 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 1.995 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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