Animierte Bürgerinformationsbroschüre der Stadt Neu-Ulm

23 PARKEN UND NAHVERKEHR IN NEU-ULM Parken in der Neu-Ulmer Innenstadt In der Tiefgarage am Petrusplatz stehen 118 Kurzzeitstellplätze zur Verfügung. Sie ist täglich durchgängig geöffnet. Gebühren: Tiefgarage am Petrusplatz je 25 Minuten 0,50 € Tageshöchstsatz 9,00 € Sonntagstarif 07:00 – 12:00 Uhr 0,50 € Kulturtarif 19:00 – 01:00 Uhr 2,00 € Nachttarif 01:00 – 07:00 Uhr 1,00 € Informationen: Stadt Neu-Ulm, Hallenbetriebe Silcherstraße 40, 89231 Neu-Ulm Tel.: 0731 7050-5055 Fax: 0731 7050-5098 Parkgebühren für Kurzzeitparkplätze: (Höchstparkdauer 2 bzw. 4 Stunden): erste 20 Minuten gebührenfrei erste Stunde 1,00 € jede weitere 30 Minuten 0,80 € Gebührenpflichtige Zeiten: Montag – Freitag 09:00 – 20:00 Uhr Samstag 09:00 – 18:00 Uhr Parken von Elektrofahrzeugen Elektrofahrzeuge (mit E-Kennzeichen) können auf allen gebühren- pflichtigen Parkplätzen in der Innenstadt gebührenfrei parken, sofern die angegebene Höchstparkdauer beachtet und eine Parkscheibe ausgelegt wird. E-Ladestationen: • Maximilianstraße • Kantstraße • Luitpoldtstraße • Bahnhofstraße (vor der Glacis-Galerie) Während des Ladevorgangs ist auch hier das Parken gebührenfrei. Handyparken in Neu-Ulm Wer mit dem Auto in Neu-Ulm unterwegs ist, kann sein Parkticket auch mit dem Smartphone buchen. Über eine App kann die Park- zeit ganz nach Bedarf gestartet, verlängert oder beendet werden. Überzahlung oder eili- ger Ticketnachkauf am Automaten gehö- ren damit der Vergan- genheit an. Ist die Parkzeit kürzer als geplant, kann diese nach Rückkehr zum Fahrzeug einfach über die App angepasst werden. So ist eine mi- nutengenaue Ab- rechnung möglich. Das Handyparken ist auf allen gebühren- pflichtigen Parkplät- zen im Innenstadtbe- reich möglich. Eine zusätzliche Service-Gebühr fällt nicht an. Bewohnerparken Um für die Bewohner der Innenstadt das Parken zu erleichtern, ist in Straßen mit überwiegender Wohnnutzung das Bewohnerparken ausgewiesen worden. Der dafür notwendige Parkausweis kann im Bürgerbüro am Petrus- platz beantragt werden. Informationen: Stadt Neu-Ulm, Bürgerbüro Petrusplatz 15, 89231 Neu-Ulm Tel.: 0731 7050-7340 Fax: 0731 7050-7349 Nahverkehr Als Fahrgast aus Neu-Ulm profitieren Sie vom Verkehrsverbund DING – einem Zusammenschluss der Kreise Neu-Ulm, Alb-Donau, Biberach und der Stadt Ulm und der dort tätigen Verkehrsunterneh- men. DING sorgt dafür, dass Sie im gesamten Verbundgebiet nur einen Fahrschein benötigen, um an Ihr Ziel zu kommen – auch wenn Sie umsteigen und mehrere Verkehrsmittel nutzen. Das ist für spontane Nutzer der Tageskarte genauso einfach und bequem wie für Schü- ler, Auszubildende oder Berufspendler. Auch für die Fahrplaninfo im Internet oder in der DING-App ist DING zuständig. Als Neubürger finden Sie hier einen schnellen Einstieg in die wichtigsten Nahverkehrsthemen: www.ding.eu/de/neu-hier/neubuerger/ Verkehrsverbund DING Wilhelmstraße 22, 89073 Ulm E-Mail: info@ding.eu www.ding.eu www.facebook.com/verkehrsverbund.ding/

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