Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

56 I Wegweiser für Senioren Pflege arbeitet und anschließend gesetzlich festgelegt wurde. Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, umso höher ist die jeweilige Punktzahl. Die Gesamtsumme der Punkte ergibt anschließend den Pflegegrad. Wobei jedoch die sechs Punkte entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag unterschiedlich gewichtet sind. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad 1. Schwerste Beeinträchtigungen, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, fallen unter den Pflegegrad 5. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Alle Leistungen im Überblick In den Pflegegrad 1 werden Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber bereits eingeschränkt sind. Diese können beispielsweise Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten einen Wohngruppenzuschlag in ambulant betreuten Wohngruppen, eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie Zuschüsse bei Maßnahmen der Wohnraumanpassung und bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 5 können Versicherte zusätzlich für anerkannte Angebote und zugelassene Pflegeeinrichtungen einen Entlastungsbetrag von 125 Euro bei der Pflegekasse oder einem privatem Versicherungsunternehmen geltend machen. Innerhalb der stationären Pflege bleiben die Eigenanteile ab Pflegegrad 2 einheitlich. Das heißt, wenn sich der Pflegegrad erhöht, steigt deswegen nicht der Eigenanteil. Art der Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro Entlastungsbeitrag 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro Wohnumfeldverbes- Bis zu 4.000 Euro pro Person, bei Zusammenwohnen mehrerer sernde Maßnahmen Pflegebedürftiger bis zu viermal 4.000 Euro (max. 16.000 Euro), ab 5 Personen Verteilung mit den Versicherungsträgern abklären Pflegesachleistung --- 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro für häusliche Pflege Pflegegeld --- 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro Tagespflege --- 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro Kurzzeitpflege --- Pro Jahr bis 1.612 Euro bis zu 8 Wochen, zusätzlich freie Leistungen der Verhinderungspflege bis 1.612 Euro nutzbar (max. 3.224 Euro) Verhinderungspflege --- Pro Jahr bis 1.612 Euro bis zu 6 Wochen, zusätzlich freie Leistungen aus der Kurzzeitpflege bis zu 50 % nutzbar (max. 2.418 Euro) Vollstationäre Pflege 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro Wohngruppenzu- 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro schlag für Pflege-WGs Landespflegegeld Bayern Die Bayerische Staatsregierung investiert 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 zusätzlich 1.000 Euro pro Jahr bekommen. Über diesen Betrag kann die pflegebedürftige Person frei verfügen. Hierzu muss ein einmaliger Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege in Amberg gestellt werden. Das Online-Formular und nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.lfp.bayern.de/landespflegegeld.

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